Hallo liebes Forum,
wie ist denn bei folgendem Fall die gängige Praxis des Finanzamtes?
Aufgrund eines Einkommensteuerbescheides wurde eine vierteljährliche Vorauszahlung veranlagt. Die erste Vorauszahlung wurde geleistet; danach wurde der Bescheid geändert, so dass die Vorauszahlungen wieder weggefallen sind.
Das Finanzamt hat allerdings die Vorauszahlung nicht zurückerstattet. Behält das Finanzamt daher meine Vorauszahlung und verrechnet sie dann mit den Steuern aus dem aktuellen Jahr oder wurde da etwas übersehen?
Herzlichen Dank und beste Grüße
Michael aus Bayern
Geleistete Vorauszahlung - Erstattung bei Bescheid-Korrektur?
Re: Geleistete Vorauszahlung - Erstattung bei Bescheid-Korrektur?
Nein, das ist normal. Es ist auch möglich, die Herabsetzung der bereits gezahlten Vorauszahlung zu beantragen, wenn begründet werden kann, dass sich für das betroffene Jahr keine Nachzahlung ergeben wird.MichaelR hat geschrieben: ↑9. Aug 2019, 19:48 Hallo liebes Forum,
Das Finanzamt hat allerdings die Vorauszahlung nicht zurückerstattet. Behält das Finanzamt daher meine Vorauszahlung und verrechnet sie dann mit den Steuern aus dem aktuellen Jahr
Ja. Die Vorauszahlung wird bei der Veranlagung für das Jahr angerechnet, für das sie gezahlt wurde.
oder wurde da etwas übersehen?