Frage zu Steuerklasse nach Heirat

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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patbluestar
Beiträge: 5
Registriert: 12. Apr 2019, 09:34

Frage zu Steuerklasse nach Heirat

Beitrag von patbluestar »

Hallo zusammen,

wir werden diesen Monat heiraten und ich hätte da ein paar Fragen.

Unsere Grunddaten:

- Ich Vollzeit beschäftigt 37,5Std, meine Frau teilzeit 30 Std
- Keine Kinder
- Ehemann Bruttogehalt 2018: ca. 65.000€
- Ehefrau Bruttogehalt 2018: ca. 22.000€
- Keine eingetragenen Freibeträge
- Beide gesetzlich krankenversichert
- Ich konfessionslos, meine Frau noch in der Kirche
- Wohnhaft in Bayern

Eingetragen wird man nach der Hochzeit ja automatisch in Steuerklasse 4/4 soweit ich weiß.
Ich nehme mal stark an bei uns würde sich aufgrund des Gehaltsunterschiedes 3/5 lohnen, richtig?
Wielange habe ich Zeit die Änderung zu beantragen?

Und warum genau lohnt es sich eigentlich?
Die Steuerlast ist am Jahresende sowieso die gleiche.
Geht es nur darum, während dem Jahr quasi mehr Netto zu Verfügung zu haben, sprich mit diesem Geld direkt arbeiten zu können (Stichworte Zeitwert des Geldes, Rendite etc.)?

Bzgl. Kinder könnte es bereits 2020 soweit sein, wäre das daher vorteilhafter die Steuerklasse auf 4/4 zu belassen, um das Elterngeld meiner Frau nicht unnötig zu senken?

Könnt ihr grob abschätzen wieviel wir nächstes Jahr nach dem Splittingtarif zusätzlich rausbekommen würden aufgrund der rückwirkend geänderten Steuerklasse?
Bzw. welchen Rechner nehme ich hierfür am besten?

Ich habe bisher keinerlei Steuer zurückbekommen - siehe auch meinen zugehörigen Beitrag:
https://forum.steuerberaten.de/viewtopic.php?f=49&t=9222&p=24199#p24199

Und noch eine weitere Frage an die bereits verheirateten:
Wenn meine Frau durch Klasse 5 höhere Abzüge hat, wie regelt ihr das dann untereinander mit dem Gehalt?
Sollte ich ihr die höheren Abzüge quasi von meinem höheren Gehalt überweisen, um es auszugleichen?
Oder wie regelt ihr das?

Steuererklärung müssen wir nächstes Jahr dann ja nur noch eine gemeinsame abgeben, richtig?
Lohnt es sich hierfür einmalig zum Steuerberater zu gehen?

Danke vorab für die Hilfe auf meine vielen Fragen!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Frage zu Steuerklasse nach Heirat

Beitrag von schlauelia »

wenn man heiratet, gilt der Splittingtarif für das gesamte Kalenderjahr.

Wenn Sie 2019 nichts ändern - 4/4 ist wie 1/1 im Steuerabzug, werden Sie mit der Steuererklärung für 2019 eine schöne Erstattung bekommen.

Sollten Sie ab September/Oktober auf 3/5 ändern ( Sie können jederzeit wechseln - auch erst in 12/19), verringert sich die Erstattung 2019 - aber die Jahressteuerschuld bleibt die selbe.

Die andere Frage ist eine nichtsteuerliche - wer welche Last trägt - wirtschaften Sie beide nicht gemeinsam, sondern rechnen kleinlich Dein und Mein aus??
Das können Sie über Gehaltsrechner machen!

LIa
patbluestar
Beiträge: 5
Registriert: 12. Apr 2019, 09:34

Re: Frage zu Steuerklasse nach Heirat

Beitrag von patbluestar »

Danke für die Antwort.
Was mir nun aber noch immer nicht ganz klar ist:

- Warum genau lohnt es sich bei unterschiedlichem Einkommen auf Steuerklasse 3/5 zu wechseln? Die Steuerlast ist ja die selbe. Kommt das also nur daher das man während des Jahres mehr Geld zur Verfügung hat?

- Sollte man überhaupt umstellen wenn wir in den nächsten Jahren Kinder planen? Sprich hat die Steuerklasse Auswirkungen aufs gezahlte Kindergeld?

Danke!
MarkoS
Beiträge: 2
Registriert: 5. Aug 2019, 13:56

Re: Frage zu Steuerklasse nach Heirat

Beitrag von MarkoS »

patbluestar hat geschrieben: 5. Aug 2019, 11:33 Danke für die Antwort.
Was mir nun aber noch immer nicht ganz klar ist:

- Warum genau lohnt es sich bei unterschiedlichem Einkommen auf Steuerklasse 3/5 zu wechseln? Die Steuerlast ist ja die selbe. Kommt das also nur daher das man während des Jahres mehr Geld zur Verfügung hat?

- Sollte man überhaupt umstellen wenn wir in den nächsten Jahren Kinder planen? Sprich hat die Steuerklasse Auswirkungen aufs gezahlte Kindergeld?

Danke!
zu 1. Ja, unterjährig erhält man mehr Nettolohn. Bei der Einkommensteuererklärung wird das aber wieder ausgeglichen.

zu 2. Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen der Eltern, es hat also keine Auswirkung (es sei denn, das Kind bezieht Einkommen).
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