Guten Tag!
Ich hoffe es kann mir Jemand eine Auskunft auf folgende Frage/n geben.
Eheleute beide beziehen Altersrente (65-67 Jahre alt)
Ehefrau bekommt 680,00 €
Ehemann bekommt 825,00 € brutto Rente
Nun besteht die Möglichkeit, dass die Ehefrau einen monatlichen Zuverdienst in Höhe von 1.500€ brutto verdienen kann.
Wie sieht es jetzt steuerlich aus?
Bis jetzt wurden ja keine Steuern fällig.
Werden jetzt beide Renten und der Lohn - oder nur der Lohn steuerpflichtig?
Ehefrau hat Lohnsteuerklasse III
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und wünsche Ihnen allen noch eine gute Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
August
Rente und Zuverdienst
Re: Rente und Zuverdienst
Hallo August,
Rentner, welche das 65. Lebensjahr vollendet haben und eine Vollrente wegen Alters erhalten, unterliegen beim Hinzuverdienst keiner Einschränkung. Dieser Personenkreis braucht keine Hinzuverdienstgrenze zu beachten, kann also in beliebiger Höhe hinzuverdienen.
Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Vollrente wegen Alters erhalten, dürfen bis zu 400 EUR monatlich zur Rente hinzuverdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen.
Gruss
Rentner, welche das 65. Lebensjahr vollendet haben und eine Vollrente wegen Alters erhalten, unterliegen beim Hinzuverdienst keiner Einschränkung. Dieser Personenkreis braucht keine Hinzuverdienstgrenze zu beachten, kann also in beliebiger Höhe hinzuverdienen.
Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Vollrente wegen Alters erhalten, dürfen bis zu 400 EUR monatlich zur Rente hinzuverdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen.
Gruss
Re: Rente und Zuverdienst
taxwoman gibt leider keine Antwort zur Steuerfrage
Daher mal ein überschlägige Berechnung:
Ehemann 12 x 825 = 9.900
Ehefrau 12 x 680 = 8160 €
zusammen 18.060 €
steuerpflichtig ca 50 % = 9.030 €
abzgl. WK-PB 204 = 8.826 €
zzgl Bruttolohn 12 x 1.500 = 18.000
abzgl. WK-PB 920 €
Gesamtbetrag der Einkünfte 25.906 €
abzgl. Versicherungen geschätzt 2.500 €
zu versteuern 23.406 €
Mithin sind also 23.406 € im Jahr zu versteuern, da ergibt eine Steuerpflicht.
Daher mal ein überschlägige Berechnung:
Ehemann 12 x 825 = 9.900
Ehefrau 12 x 680 = 8160 €
zusammen 18.060 €
steuerpflichtig ca 50 % = 9.030 €
abzgl. WK-PB 204 = 8.826 €
zzgl Bruttolohn 12 x 1.500 = 18.000
abzgl. WK-PB 920 €
Gesamtbetrag der Einkünfte 25.906 €
abzgl. Versicherungen geschätzt 2.500 €
zu versteuern 23.406 €
Mithin sind also 23.406 € im Jahr zu versteuern, da ergibt eine Steuerpflicht.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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Re: Rente und Zuverdienst
Dem Beitrag von Petz schliesse ich mich an. Allerdings gibt es noch den sogenannten Altersentlastungsbetrag. für 2010 beträgt dieser 1.520 €. Es bleiben also ca. 22.000 € zu versteuerndes einkommen. Macht ca. 1.100 € Steuern im Jahr incl. Solz. Eventuell kommt noch Kirchensteuer hinzu.
Da aber die Ehefrau im Jahr 2010 nur 2-3 arbeitet, sollten für 2010 keine Steuern anfallen. Die Berchnung bezieht sich daher auf die Jahre 2011 ff.
Gruß Thomas
Da aber die Ehefrau im Jahr 2010 nur 2-3 arbeitet, sollten für 2010 keine Steuern anfallen. Die Berchnung bezieht sich daher auf die Jahre 2011 ff.
Gruß Thomas
Re: Rente und Zuverdienst
Guten Tag!
Für Ihre Bemühungen möchte ich mich bei Ihnen Allen bedanken.
Sie haben mir sehr geholfen.
Es muss für Sie ein gutes Gefühl sein anderen zu helfen.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute für Ihre Zukunft, besonders aber Gesundheit.
Mit dankbaren Grüßen
August
Für Ihre Bemühungen möchte ich mich bei Ihnen Allen bedanken.
Sie haben mir sehr geholfen.
Es muss für Sie ein gutes Gefühl sein anderen zu helfen.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute für Ihre Zukunft, besonders aber Gesundheit.
Mit dankbaren Grüßen
August