Hallo,
meine Frage ist noch eher theoretischer Natur und dreht sich um den doppelten Grundfreibetrag für Ehepartner.
Würden für meine in Deutschland zu versteuernden Einkünfte der doppelte Freibetrag gelten, wenn der Ehepartner jedoch im Nicht-EU-Ausland lebt und dort steuerpflichtig ist?
Vielen Dank für Aufklärung!
MfG
Gilt der doppelte Grundfreibetrag mit ausländischem Ehepartner?
Re: Gilt der doppelte Grundfreibetrag mit ausländischem Ehepartner?
Würden für meine in Deutschland zu versteuernden Einkünfte der doppelte Freibetrag gelten Nein - den gibt es nur, wenn eine gemeinsame Veranlagung möglich ist, und die ist hier nicht möglich.
Re: Gilt der doppelte Grundfreibetrag mit ausländischem Ehepartner?
Vielen Dank für die Aufklärung!
Re: Gilt der doppelte Grundfreibetrag mit ausländischem Ehepartner?
Es sei noch erwähnt, dass Unterhaltszahlungen an Ihre Frau durchaus absetzbar sind, allerdings nur bei entsprechender Bedürftigkeit und auch nicht unbedingt in der Höhe des dt. Grundfreibetrags, sondern gemäß der Ländergruppeneinteilung des BMF. Lebt sie z. B. in der Türkei oder Thailand, wäre nur 50 % des Grundfreibetrags, also derzeit 4.500 Euro, absetzbar. Siehe hier: https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-gold/beruecksichtigung-auslaendischer-verhaeltnisse-laendergruppeneinteilung-ab-112017_idesk_PI16039_HI9873588.html