Verwirrung wegen Steuerklasse nach Heirat

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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paimutan92
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Registriert: 24. Jun 2019, 12:13

Verwirrung wegen Steuerklasse nach Heirat

Beitrag von paimutan92 »

Guten Tag zusammen,

wir haben vor einem Monat geheiratet und beschäftigen uns noch immer mit der Wahl der richtigen Steuerklasse. Ja, es gibt diverse Rechner die einem eine Hilfestellung geben sollen, aber irgendwie sind die unterschiedlich aufgebaut und sorgen so für Verwirrung - daher hoffe ich hier auf eine Hilfestellung.

Zunächst die Grundangaben:
- Beide voll berufstätig
- Ein Kind, 5 Jahre (Freibetrag 0,5)
- Ehemann Bruttogehalt 2018: €65.091
- Ehefrau Bruttogehalt 2018: €52.373´
- Keine eingetragenen Freibeträge
- Beide gesetzlich krankenversichert
- Wohnhaft in NRW

Bisher war mein Verständnis daß sich ein Wechsel in die Kombination 5/3 erst ab einem Gehaltsverhältnis von 60/40 lohnt. Da wir in etwa in diesem Bereich liegen, scheint es nicht ganz eindeutig, welche Steuerklasse hier die sinnvollste ist.

Rechner 1 zeigt bei 4/4 eine Erstattung von €147 an, bei 5/3 eine Erstattung von €1.473. Heisst das man hat übers Jahr gesehen in jedem Monat bei der Kombi 4/4 mehr Gehalt auf dem Konto und bekommt mit der Steuererklärung entsprechend weniger zurück? Im Umkehrschluß wird dann bei der Kombi 5/3 pro Monat weniger auf dem Konto sein und dafür die Erstattung am Jahresende größer? Ich verstehe ehrlich gesagt die Unterschiede nicht und kann so nicht erkennen was vorteilhafter ist.

Rechner 2 fragt mehr Parameter ab wie z.B. auch Geburtsdatum und zeigt statt einer Erstattung die jährliche Steuerlast an. Diese sind bei beiden Kombinationen nur leicht zu unterscheiden: 4/4 bedeutet €23.703 Steuerlast, 5/3 dagegen €23.518. Wenn man von diesem Ergebnis ausgeht, würde ich vorerst keinen Wechsel vornehmen sondern das erst wieder erwägen wenn sich die Gehälter weiter unterscheiden.

Vielen Dank schon mal für jeden Hinweis der zur Entscheidungshilfe beiträgt!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Verwirrung wegen Steuerklasse nach Heirat

Beitrag von schlauelia »

es ist völlig egal welche Steuerklassen man hat: die Est pro Jahr ist immer dieselbe!

Und Sie dürfen auch nicht den Brutto-Gehaltsrechner nehmen für die Jahressteuer - hier ist die ESt-Tabelle entscheidend.

Wenn Sie erst 2019 geheiratet haben, können Sie für 2018 nicht zusammenveranlagt werden - erst ab 2019!!!

Bleiben Sie bei IV/IV für 2019 - da gibt es eher eine Erstattung bei der ESt-Veranlagung, die Sie unbedingt machen sollten!

Lia
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