Heirat + Frau Studentin + Verlustvortag
Verfasst: 23. Jun 2019, 15:24
Hallo, ich habe zu diesem älteren Beitrag ein paar Fragen.
Wenn der Ehegatte seit einigen Jahren die Kosten seines Studiums (aufbauend auf eine Berufsausbildung) als Werbungskosten vorträgt, wie verhält es sich dann nach der Heirat? Konkret hat die Ehefrau zwar Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, zahlte bei 11200 € brutto aber keine Lohnsteuer. Wenn beide nun gemeinsam veranlagt werden, hat es Nachteile bei dem Verlustvortrag des Ehegatten oder wird dieser Betrag erst dann vom Finanzamt "angetastet", wenn tatsächlich Einkommenssteuern fällig werden? Wie verhält es sich mit den Werbungskosten, die in dem Jahr des erstmaligen gemeinsamen Veranlagen anfallen, werden die auf den bisherigen Verlustvortrag aufaddiert, oder verschwinden diese im Einkommen der Ehefrau, obwohl diese keine Einkommenssteuern zahlen muss?
Darüber hinaus wüsste ich gerne, ob es für den Verlustvortrag relevant ist, in welchen Zeilen der Werbungskosten die jeweiligen Ausgaben aufgeführt werden? Mir wurde bei den bisherigen Steuererklärungen geholfen, leider nicht immer zufriedenstellend. So wurde in Zeile 44 (Fortbildungskosten) auch der Verpflegungsmehraufwand und die Fahrtkosten mit einkalkuliert und in einem Anlageblatt aufgedröselt. Nun gibt Elster online genau vor was in Zeile 44 stehen darf, da kann ich weder Verpflegungsmehraufwand, noch Unterkunftskosten bei Bildungsreisen eingeben. Ich frage mich, ob ich das in Zeile 48 durch Einzeleingabe machen kann, oder in jedem Fall in den Zeilen 50 bzw 52-54. Ich möchte wegen des Mehraufwandes gerne Beleganforderungen vermeiden.
Daher denke ich, wäre eine Eintragung in den passenden Zeilen wohl das sinnvollste oder hat das "negative" Auswirkungen auf die Aufaddierung meines Verlustvortrages?
Vielen Dank im Voraus
Wenn der Ehegatte seit einigen Jahren die Kosten seines Studiums (aufbauend auf eine Berufsausbildung) als Werbungskosten vorträgt, wie verhält es sich dann nach der Heirat? Konkret hat die Ehefrau zwar Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, zahlte bei 11200 € brutto aber keine Lohnsteuer. Wenn beide nun gemeinsam veranlagt werden, hat es Nachteile bei dem Verlustvortrag des Ehegatten oder wird dieser Betrag erst dann vom Finanzamt "angetastet", wenn tatsächlich Einkommenssteuern fällig werden? Wie verhält es sich mit den Werbungskosten, die in dem Jahr des erstmaligen gemeinsamen Veranlagen anfallen, werden die auf den bisherigen Verlustvortrag aufaddiert, oder verschwinden diese im Einkommen der Ehefrau, obwohl diese keine Einkommenssteuern zahlen muss?
Darüber hinaus wüsste ich gerne, ob es für den Verlustvortrag relevant ist, in welchen Zeilen der Werbungskosten die jeweiligen Ausgaben aufgeführt werden? Mir wurde bei den bisherigen Steuererklärungen geholfen, leider nicht immer zufriedenstellend. So wurde in Zeile 44 (Fortbildungskosten) auch der Verpflegungsmehraufwand und die Fahrtkosten mit einkalkuliert und in einem Anlageblatt aufgedröselt. Nun gibt Elster online genau vor was in Zeile 44 stehen darf, da kann ich weder Verpflegungsmehraufwand, noch Unterkunftskosten bei Bildungsreisen eingeben. Ich frage mich, ob ich das in Zeile 48 durch Einzeleingabe machen kann, oder in jedem Fall in den Zeilen 50 bzw 52-54. Ich möchte wegen des Mehraufwandes gerne Beleganforderungen vermeiden.
Daher denke ich, wäre eine Eintragung in den passenden Zeilen wohl das sinnvollste oder hat das "negative" Auswirkungen auf die Aufaddierung meines Verlustvortrages?
Vielen Dank im Voraus