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Heirat + Frau Studentin + Verlustvortag

Verfasst: 23. Jun 2019, 15:24
von Paulchenfragt
Hallo, ich habe zu diesem älteren Beitrag ein paar Fragen.
Wenn der Ehegatte seit einigen Jahren die Kosten seines Studiums (aufbauend auf eine Berufsausbildung) als Werbungskosten vorträgt, wie verhält es sich dann nach der Heirat? Konkret hat die Ehefrau zwar Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, zahlte bei 11200 € brutto aber keine Lohnsteuer. Wenn beide nun gemeinsam veranlagt werden, hat es Nachteile bei dem Verlustvortrag des Ehegatten oder wird dieser Betrag erst dann vom Finanzamt "angetastet", wenn tatsächlich Einkommenssteuern fällig werden? Wie verhält es sich mit den Werbungskosten, die in dem Jahr des erstmaligen gemeinsamen Veranlagen anfallen, werden die auf den bisherigen Verlustvortrag aufaddiert, oder verschwinden diese im Einkommen der Ehefrau, obwohl diese keine Einkommenssteuern zahlen muss?

Darüber hinaus wüsste ich gerne, ob es für den Verlustvortrag relevant ist, in welchen Zeilen der Werbungskosten die jeweiligen Ausgaben aufgeführt werden? Mir wurde bei den bisherigen Steuererklärungen geholfen, leider nicht immer zufriedenstellend. So wurde in Zeile 44 (Fortbildungskosten) auch der Verpflegungsmehraufwand und die Fahrtkosten mit einkalkuliert und in einem Anlageblatt aufgedröselt. Nun gibt Elster online genau vor was in Zeile 44 stehen darf, da kann ich weder Verpflegungsmehraufwand, noch Unterkunftskosten bei Bildungsreisen eingeben. Ich frage mich, ob ich das in Zeile 48 durch Einzeleingabe machen kann, oder in jedem Fall in den Zeilen 50 bzw 52-54. Ich möchte wegen des Mehraufwandes gerne Beleganforderungen vermeiden.
Daher denke ich, wäre eine Eintragung in den passenden Zeilen wohl das sinnvollste oder hat das "negative" Auswirkungen auf die Aufaddierung meines Verlustvortrages?

Vielen Dank im Voraus

Re: Heirat + Frau Studentin + Verlustvortag

Verfasst: 24. Jun 2019, 11:52
von taxpert
Paulchenfragt hat geschrieben: Darüber hinaus wüsste ich gerne, ob es für den Verlustvortrag relevant ist, in welchen Zeilen der Werbungskosten die jeweiligen Ausgaben aufgeführt werden?
Für die Berechnung der Steuer nein! Für die Prüfung der abgegebenen Erklärung sicherlich ja, wie Sie bereits richtig erkannt haben!
Paulchenfragt hat geschrieben: Wenn der Ehegatte seit einigen Jahren die Kosten seines Studiums (aufbauend auf eine Berufsausbildung) als Werbungskosten vorträgt, wie verhält es sich dann nach der Heirat?
Im Jahr der erstmaligen Zusammenveranlagung mindert der Verlustvortrag den Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten und mindert so die Steuerbelastung!

taxpert

Re: Heirat + Frau Studentin + Verlustvortag

Verfasst: 24. Jun 2019, 13:15
von muemmel
Nun ja - es gibt keine Steuerbelastung, da die Ehefrau nur 11.200 Euro verdient und der Gatte anscheinend nichts. Da verschwindet der VV des Gatten bei gemeinsamer Veranlagung quasi im Nichts - man sollte also besser die getrennte Veranlagung wählen.

Re: Heirat + Frau Studentin + Verlustvortag

Verfasst: 24. Jun 2019, 19:50
von Paulchenfragt
Hallo,

vielen Dank für Ihre Antworten.

Also ist die getrennte Veranlagung wohl die sinnvollere Variante. Gibt es bei nicht festzusetzenden Steuern einen Nachteil für die getrennte Veranlagung?

Ich möchte nocheinmal auf die Werbungskosten für den Ehegatten eingehen, die gesamten Werbungskosten, sofern vom FA anerkannt, gehen sicher mit in den Verlustvortrag ein? Der mich bisher Beratende hat das Meiste unter dem Punkt Fortbildung eingetragen, da er die Studienkosten als solche angesehen hat und damit den Verlustvortrag erreichen wollte. Ich habe etwas Sorge, dass wenn ich die Kosten nun in den jeweiligen Zeilen (z.B. in "Arbeitsmittel" Berufskleidung, Bildungsreisen unter "Reisekosten") eintrage, diese Beträge verloren gehen, wenn das FA argumentiert, dass nur die Fortbildungskosten vorgetragen werden können.

Letzte Frage hieruzu, der Antrag auf Verlustvortrag ist nicht jährlich neu zu stellen?!

Re: Heirat + Frau Studentin + Verlustvortag

Verfasst: 25. Jun 2019, 13:07
von muemmel
Gibt es bei nicht festzusetzenden Steuern einen Nachteil für die getrennte Veranlagung? Normalerweise schon - hier nicht.
die gesamten Werbungskosten, sofern vom FA anerkannt, gehen sicher mit in den Verlustvortrag ein? Ja.
der Antrag auf Verlustvortrag ist nicht jährlich neu zu stellen?! Und das ist jetzt wie gemeint? Es kommen jährlich NEUE Verluste dazu? Oder was ist gemeint?

Re: Heirat + Frau Studentin + Verlustvortag

Verfasst: 14. Jul 2019, 09:26
von Paulchenfragt
muemmel hat geschrieben: 25. Jun 2019, 13:07 der Antrag auf Verlustvortrag ist nicht jährlich neu zu stellen?! Und das ist jetzt wie gemeint? Es kommen jährlich NEUE Verluste dazu? Oder was ist gemeint?
Es werden die Verluste durch das Studium vorgetragen. Ich möchte wissen, ob ich für jedes Jahr einen neuen Antrag stellen muss, oder ob das FA dies automatisch macht, wenn der Grund der selbe bleibt. Beispiel: der Verlustvortrag wurde für ein weiterbildendes Studium beantragt und genehmigt, ist dann in den Folgejahren eine erneute Beantragung notwendig, wenn es weiterhin die Studienkopsten sind, die vorgetragen werden sollen?

Re: Heirat + Frau Studentin + Verlustvortag

Verfasst: 14. Jul 2019, 15:59
von muemmel
ist dann in den Folgejahren eine erneute Beantragung notwendig Natürlich - woher soll das FA denn die Höhe der neuen Verluste kennen, wenn nicht aus dem Antrag auf Feststellung für das betreffende Jahr? Und außerdem könnte man das Studium ja auch abgebrochen haben.