Frage zu der Steuerklasse während Bezug von Elterngeld
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Frage zu der Steuerklasse während Bezug von Elterngeld
Guten Abend zusammen,
ich bedanke mich im voraus für die unterstützende Hilfe.
Derzeit bin ich in der Steuerklasse 4 und meine Frau auch, da wir ungefähr das selbe verdienen.
Wir erwarten im Juli unser erstes Kind un meine Frau wird nach dem Mutterschutz für zwei Jahre in Elternzeit gehen.
Das Elterngeld meiner Frau wird aus den letzten 12 Monaten berechnet. 65% vom Nettolohn.
Nun meine Frage;
Wenn wir vor dem Eintritt des Elterngeldes in die Steuerklassen 3(Mann) und 5(Frau) wechseln, verdiene ich mehr als Mann, aber hat das Auswirkungen auf das Elterngeld meiner Frau?
Danke und Gruß
Torsten
ich bedanke mich im voraus für die unterstützende Hilfe.
Derzeit bin ich in der Steuerklasse 4 und meine Frau auch, da wir ungefähr das selbe verdienen.
Wir erwarten im Juli unser erstes Kind un meine Frau wird nach dem Mutterschutz für zwei Jahre in Elternzeit gehen.
Das Elterngeld meiner Frau wird aus den letzten 12 Monaten berechnet. 65% vom Nettolohn.
Nun meine Frage;
Wenn wir vor dem Eintritt des Elterngeldes in die Steuerklassen 3(Mann) und 5(Frau) wechseln, verdiene ich mehr als Mann, aber hat das Auswirkungen auf das Elterngeld meiner Frau?
Danke und Gruß
Torsten
Re: Frage zu der Steuerklasse während Bezug von Elterngeld
Wenn wir vor dem Eintritt des Elterngeldes in die Steuerklassen 3(Mann) und 5(Frau) wechseln, verdiene ich mehr als Mann Nur vorübergehend - bei der Steuererklärung wird alles wieder ausgeglichen.
aber hat das Auswirkungen auf das Elterngeld meiner Frau? Nein.
aber hat das Auswirkungen auf das Elterngeld meiner Frau? Nein.
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Re: Frage zu der Steuerklasse während Bezug von Elterngeld
Alles klar.
Danke.
Danke.
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Re: Frage zu der Steuerklasse während Bezug von Elterngeld
Noch eine Frage passend zu dem Elterngeld;
Wenn meine Frau Elterngeld erhält, müssen wir dann eine Steuererklärung zusammen machen, oder kann Sie diese weiterhin alleine machen, als wären wir in den Steuerklassen 4/4 ?
Wenn meine Frau Elterngeld erhält, müssen wir dann eine Steuererklärung zusammen machen, oder kann Sie diese weiterhin alleine machen, als wären wir in den Steuerklassen 4/4 ?
Re: Frage zu der Steuerklasse während Bezug von Elterngeld
Sie müssen sich nicht zusammen veranlagen lassen, aber die Konstellation, dass die getrennt Veranlagung von Eheleuten günstiger ist, kommt nur recht selten vor.schmidt1986 hat geschrieben: ↑31. Mär 2019, 11:50 Noch eine Frage passend zu dem Elterngeld;
Wenn meine Frau Elterngeld erhält, müssen wir dann eine Steuererklärung zusammen machen, oder kann Sie diese weiterhin alleine machen, als wären wir in den Steuerklassen 4/4 ?
Mit den gewählten Steuerklasse hat das auch überhaupt nichts zu tun - die Steuerlast ist immer gleich, die Steuerklassen wirken sich nur auf die im Laufe des Jahres "vorausbezahlte" Steuer in Form von Lohnsteuer aus. Ich kenne ein Paar, bei dem nur ein Ehegatte berufstätig ist , die haben mit voller Absicht IV/IV und bekommen daher regelmäßig 7-8.000 € erstattet - das ist denen lieber so als den Betrag gleich monatlich mehr zu haben /\○/\. Verlieren tun die beiden höchstens Zinsvorteile (die im Moment marginal sein dürften).
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Re: Frage zu der Steuerklasse während Bezug von Elterngeld
Alles klar.
Danke.
Danke.
Re: Frage zu der Steuerklasse während Bezug von Elterngeld
Nicht mißverstehen:
Die getrennte Veranlagung hat ein anderes Ergebnis als die Zusammenveranlagung - und zwar meistens ein ungünstigeres.
Nur die Zusammenveranlagung führt immer zum gleichen Ergebnis, egal, wie vorher die Steuerklassen gewählt waren.
Die getrennte Veranlagung hat ein anderes Ergebnis als die Zusammenveranlagung - und zwar meistens ein ungünstigeres.
Nur die Zusammenveranlagung führt immer zum gleichen Ergebnis, egal, wie vorher die Steuerklassen gewählt waren.
Re: Frage zu der Steuerklasse während Bezug von Elterngeld
Hallo,
Mit Steuerklasse 5 bekommt sie weniger Netto, und da die Basis für das Elterngeld der Nettolohn ist wirkt es sich doch aus(?).
Es gibt die Besonderheit, dass sich Steuerklassenwechsel in bestimmten Fällen nicht auswirken, aber das gilt imho nur für Vorteile.
Stefan
Warum wurde auf die Frage eigentlich mit Nein geantwortet?Wenn wir vor dem Eintritt des Elterngeldes in die Steuerklassen 3(Mann) und 5(Frau) wechseln, verdiene ich mehr als Mann, aber hat das Auswirkungen auf das Elterngeld meiner Frau?
Mit Steuerklasse 5 bekommt sie weniger Netto, und da die Basis für das Elterngeld der Nettolohn ist wirkt es sich doch aus(?).
Es gibt die Besonderheit, dass sich Steuerklassenwechsel in bestimmten Fällen nicht auswirken, aber das gilt imho nur für Vorteile.
Stefan
Re: Frage zu der Steuerklasse während Bezug von Elterngeld
Ich vermute mal, da der Wechsel JETZT keine Auswirkung mehr hätte, da er zu spät käme?
Re: Frage zu der Steuerklasse während Bezug von Elterngeld
Genau das meinte ich.
Re: Frage zu der Steuerklasse während Bezug von Elterngeld
Hallo,
Stefan
Wie gesagt gilt das doch nur, wenn dadurch Vorteile erlangt werden sollen. Wenn das eine Grundregel wäre, ja dann hätte man es anders formulieren müssen (etwa: Basis ist der Nettolohn der letzten 12 Monate, gerechnet mit der Steuerklasse von vor 6 Monaten).Ich vermute mal, da der Wechsel JETZT keine Auswirkung mehr hätte, da er zu spät käme?
Stefan
Re: Frage zu der Steuerklasse während Bezug von Elterngeld
Wie gesagt gilt das doch nur, wenn dadurch Vorteile erlangt werden sollen. Nein. Es gilt, dass die in den 12 Monaten überwiegend vorhandenen Steuermerkmale für die Berechnung zu nutzen sind. Und bei der Gattin des TE ist das unzweifelhaft, weil mehr als 6 Monate bestehend, die Steuerklasse 4.
Siehe hier: https://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html
Siehe hier: https://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html