Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5
Ah okay, mein Denkfehler war also dass ich die Steuerprogression vergessen hatte.
Jetzt versteh ich das ganze besser.
Trotzdem kann es aber zu einer Rückzahlung bei Steuerklasse 3 und 5 kommen...
Irgendwo hab ich gelesen, dass bei Steuerklasse 3 und 5 angenommen wird, dass der Partner mit Steuerklasse 5, 40% des Haushaltseinkommens erwirtschaftet. Und wenn das allerdings nicht gegeben ist, weil er bspw. nur 30% erwirtschaftet, dann muss man meistens Steuern nachzahlen.
Liegt das daran, dass der Partner mit Steuerklasse 5 aufgrund des "zu niedrigen" Einkommens, trotz Steuerklasse 5 zu wenig Steuern gezahlt hat? Hätte er 40% des Haushaltseinkommens erwirtschaftet (und nicht nur 30%), dann hätte er aufgrund der Steuerprogression deutlich mehr Steuern bezahlt und es käme somit eher weniger zu einer Nachzahlung?
Bsp 1: Person A: 60k und Person B: 40k pro Jahr --> Hier müsste Steuerklasse 3 und 5 perfekt passen? Sprich es sollte eigentlich zu keiner Nachzahlung kommen, korrekt?
Bsp 2: Person A: 75k und Person B: 25k pro Jahr --> Hier passt Steuerklasse 3 und 5 nicht so gut, weil sich in diesem Beispiel Person A "zu viel" Steuern im Vergleich zu Bsp. 1 aufgrund der Steuerprogression erspart und Person B mit den 25k "zu wenig" Steuern im Vergleich zu Person B aus Bsp 1 zahlt?
Möchte Ehepaar aus Bsp 2 eine Nachzahlung vermeiden, müssten Sie in Steuerklasse 4/4 wechseln.
Jetzt versteh ich das ganze besser.
Trotzdem kann es aber zu einer Rückzahlung bei Steuerklasse 3 und 5 kommen...
Irgendwo hab ich gelesen, dass bei Steuerklasse 3 und 5 angenommen wird, dass der Partner mit Steuerklasse 5, 40% des Haushaltseinkommens erwirtschaftet. Und wenn das allerdings nicht gegeben ist, weil er bspw. nur 30% erwirtschaftet, dann muss man meistens Steuern nachzahlen.
Liegt das daran, dass der Partner mit Steuerklasse 5 aufgrund des "zu niedrigen" Einkommens, trotz Steuerklasse 5 zu wenig Steuern gezahlt hat? Hätte er 40% des Haushaltseinkommens erwirtschaftet (und nicht nur 30%), dann hätte er aufgrund der Steuerprogression deutlich mehr Steuern bezahlt und es käme somit eher weniger zu einer Nachzahlung?
Bsp 1: Person A: 60k und Person B: 40k pro Jahr --> Hier müsste Steuerklasse 3 und 5 perfekt passen? Sprich es sollte eigentlich zu keiner Nachzahlung kommen, korrekt?
Bsp 2: Person A: 75k und Person B: 25k pro Jahr --> Hier passt Steuerklasse 3 und 5 nicht so gut, weil sich in diesem Beispiel Person A "zu viel" Steuern im Vergleich zu Bsp. 1 aufgrund der Steuerprogression erspart und Person B mit den 25k "zu wenig" Steuern im Vergleich zu Person B aus Bsp 1 zahlt?
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5
Ist das soweit richtig?steueristteuer hat geschrieben: ↑17. Apr 2019, 15:45 Irgendwo hab ich gelesen, dass bei Steuerklasse 3 und 5 angenommen wird, dass der Partner mit Steuerklasse 5, 40% des Haushaltseinkommens erwirtschaftet. Und wenn das allerdings nicht gegeben ist, weil er bspw. nur 30% erwirtschaftet, dann muss man meistens Steuern nachzahlen.
Liegt das daran, dass der Partner mit Steuerklasse 5 aufgrund des "zu niedrigen" Einkommens, trotz Steuerklasse 5 zu wenig Steuern gezahlt hat? Hätte er 40% des Haushaltseinkommens erwirtschaftet (und nicht nur 30%), dann hätte er aufgrund der Steuerprogression deutlich mehr Steuern bezahlt und es käme somit eher weniger zu einer Nachzahlung?
Bsp 1: Person A: 60k und Person B: 40k pro Jahr --> Hier müsste Steuerklasse 3 und 5 perfekt passen? Sprich es sollte eigentlich zu keiner Nachzahlung kommen, korrekt?
Bsp 2: Person A: 75k und Person B: 25k pro Jahr --> Hier passt Steuerklasse 3 und 5 nicht so gut, weil sich in diesem Beispiel Person A "zu viel" Steuern im Vergleich zu Bsp. 1 aufgrund der Steuerprogression erspart und Person B mit den 25k "zu wenig" Steuern im Vergleich zu Person B aus Bsp 1 zahlt?
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Vielen Dank.
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5
Ich bitte um eine kurze Antwort, damit ich weiß ob ich es endlich kapiert hab. Danke!!
Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5
Grundsätzlich ja!
taxpert
Soweit die Nachzahlung mehr als 400 € beträgt, werden automatisch ESt-Vorauszahlungen festgesetzt (§37 EStG), so dass auch bei der Steuerklassenwahl III/V künftig mit keiner Nachzahlung zu rechnen ist!steueristteuer hat geschrieben: ↑17. Apr 2019, 15:45Möchte Ehepaar aus Bsp 2 eine Nachzahlung vermeiden, müssten Sie in Steuerklasse 4/4 wechseln.
taxpert
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5
Irgendwo hab ich gelesen, dass bei Steuerklasse 3 und 5 angenommen wird, dass der Partner mit Steuerklasse 5, 40% des Haushaltseinkommens erwirtschaftet. Und wenn das allerdings nicht gegeben ist, weil er bspw. nur 30% erwirtschaftet, dann muss man meistens Steuern nachzahlen.
Liegt das daran, dass der Partner mit Steuerklasse 5 aufgrund des "zu niedrigen" Einkommens, trotz Steuerklasse 5 zu wenig Steuern gezahlt hat? Hätte er 40% des Haushaltseinkommens erwirtschaftet (und nicht nur 30%), dann hätte er aufgrund der Steuerprogression deutlich mehr Steuern bezahlt und es käme somit eher weniger zu einer Nachzahlung?
Bsp 1: Person A: 60k und Person B: 40k pro Jahr --> Hier müsste Steuerklasse 3 und 5 perfekt passen? Sprich es sollte eigentlich zu keiner Nachzahlung kommen, korrekt?
Bsp 2: Person A: 75k und Person B: 25k pro Jahr --> Hier passt Steuerklasse 3 und 5 nicht so gut, weil sich in diesem Beispiel Person A "zu viel" Steuern im Vergleich zu Bsp. 1 aufgrund der Steuerprogression erspart und Person B mit den 25k "zu wenig" Steuern im Vergleich zu Person B aus Bsp 1 zahlt?
Sind die Beispiele und die Erläuterungen soweit auch richtig?
Vielen Dank.
Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5
Dem Grunde nach ja, ABER ...steueristteuer hat geschrieben: ↑2. Mai 2019, 09:12 Sind die Beispiele und die Erläuterungen soweit auch richtig?
Vielen Dank.
Jede Veränderung in den Bruttogehältern führt -auch bei gleich bleibenden Gesamtbezügen brutto- zu einer Veränderung der Sozialabgaben und daher auch zu Änderungen bei den ansetzbaren Sonderausgaben! Von daher werden sich die Ergebnisse nicht wirklich in Relation setzen lassen. Überprüfen können Sie ihre Berechnung gerne selber durch die Nutzung eines der vielen frei zugänglichen Steuerklassenrechner im Internet.
taxpert
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5
Konkrete Frage zu dem Fall Wechsel Steuerklasse: Wir haben heute den Bescheid über zukünftige Vorauszahlungen erhalten (Steuerklassenkombination 3/5). Wenn ich morgen direkt den Antrag auf Wechsel zu der Steuerklassenkombination 4/4 stelle, sind die ursprünglich erhobenen Vorauszahlungen damit automatisch hinfällig und es findet eine Neuberechnung statt oder wie ist der Ablauf konkret?taxpert hat geschrieben: ↑2. Mai 2019, 09:05 Grundsätzlich ja!
Soweit die Nachzahlung mehr als 400 € beträgt, werden automatisch ESt-Vorauszahlungen festgesetzt (§37 EStG), so dass auch bei der Steuerklassenwahl III/V künftig mit keiner Nachzahlung zu rechnen ist!steueristteuer hat geschrieben: ↑17. Apr 2019, 15:45Möchte Ehepaar aus Bsp 2 eine Nachzahlung vermeiden, müssten Sie in Steuerklasse 4/4 wechseln.
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trapjaw
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Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5
Sie müssen einen Antrag stellen nach Änderung der Steuerklassen! Bis dahin VZ zum 10.6. ggf. zahlen.
Re: Warum Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5
Vielen Dank!schlauelia hat geschrieben: ↑7. Mai 2019, 19:04 Sie müssen einen Antrag stellen nach Änderung der Steuerklassen! Bis dahin VZ zum 10.6. ggf. zahlen.