Einzelveranlagung bei Abfindung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Dmax
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Registriert: 9. Mär 2019, 12:54

Einzelveranlagung bei Abfindung

Beitrag von Dmax »

Hallo liebe Helfer,
bislang bin ich mit meinen Steuererklärungen, auch bei Problemen, nach etwas Recherche zurechtgekommen. Dieses Jahr bin ich aber leider nicht ganz sicher.
Früher habe ich die Erklärung direkt über Elster gemacht, jetzt arbeite ich mit Programm Steuer2018 von Buhl.

Mann: Angestellter, SK4, Brutto 39.500,- €

Frau:
Arbeitsvertrag endete am 31.12.2017
Betriebsrente, SK6, Brutto Arbeitslohn 1.600,- € (Zeile 3.)
Auszahlung Abfindung: SK6
-Zeile 10. steuerbegünstigte Entschädingung/Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre: 30.000,- €
-Zeile 11. einbehaltene Lohnsteuer: 10.000,- €
-Zeile 12. einbehaltener Soli-Zuschlag: 550,- €
Ersatzleistungen:
6 Wochen Krankengeld: 3.000,- €
Rest des Jahres: ALG I 11.000,- €.

sonst keine erwähnenswerten Ein-und Ausgaben.

Voraussichtlich die nächsten Jahre:
Mann: unverändert
Frau: wahrscheinlich Erwerbsminderungsrente 1200,-

Nun zu meinem Problem:
da die Abfindung vom alten AG in Zeile 10 eingetragen wurde, wird durch das FA automatisch geprüft, ob die Fünftelregelung sinnvoll ist --> sollte in diesem Fall zutreffen
Oder habe ich hier was falsch verstanden und muss noch etwas anders eintragen?
Das Steuerprogramm spuckt mir nun Folgendes aus:
Zusammenveranlagung: Erstattung 4.000,- €
Einzelveranlagung mit hälftiger Verteilung: Erstattung 7.000,- € (Mann Nachzahlung 1.000,- €; Frau Erstattung 8.000,-€)

Also macht die Einzelveranlagung Sinn, kann das sein? Hatten bislang immer zusammenveranlagt. Wie wird es wohl in den nächsten Jahren sein, wahrscheinlich wieder Zusammenveranlagung?

Falls ich noch etwas Wichtiges vergessen habe, trage ich dies gerne nach.

Wäre über jeden Tipp dankbar :-)

Besten Dank!

Dmax
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