Hallo zusammen.
Habe da eine Frage auf die ich noch keine Antwort gefunden habe.
Bin bzw. war von 08/2008 bis 06/2010 in einer Beruflichen Weiterbildung
während derer ich Bafög bezog und kein eigenes Einkommen hatte.
Für das Jahr 2008 habe ich eine Steuererklärung gemacht und auch
einiges wieder zurück bekommen. (ca 50% der Bezahlten Lohnsteuer)
Habe mir von mehreren Kollegen sagen lassen das ich für das Jahr 2009
in dem ich ja keine Steuern bezahlt habe die kosten die die Schule
betreffen also Weg zur Schule,Bücher,der Benötigte Internet Anschluß usw.
nochmal auf die 2008 bezahlten Steuern anrechnen kann.Wie das geht wuste
natürlich keiner genau da sie das alle machen liesen.Weiß jemand ob das so stimmt und wenn ja wie man das macht?
Gruß und Danke
Steuererklärung nach 2Jähriger Fortbildung
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Re: Steuererklärung nach 2Jähriger Fortbildung
Du muss eine Steuererklärung abgeben, in der du deine Kosten für 2009 als Vorweggenommenen Werbungskosten geltend machst.
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Re: Steuererklärung nach 2Jähriger Fortbildung
@ krümmel.Vielen Dank für die Info.
Habe jetzt da ich mich mit Steuersachen nicht auskenne noch ne Frage.
Meine Freundin hatte in 2009 ebenfalls kein Einkommen (01/2009 Krankenkasse nach der Geburt meiner Tochter ab o2/2009 Elterngeld). Sie hatte in 2009 eine Fortbildung über ein Fernstudium am laufen welches (nur Schulgebüren) vom Arbeitgeber bezahlt wurde. Das ganze hat dann doch einiges an Geld verschlungen. Es wurde ein Laptop angeschaft,ein Internetzugang war nötig,Bücher,Lerngemeinschaft mit einer Schülerin aus der gegend usw.
Kann man diese Kosten nach dem selben Prinzip geltend machen? (War ne zweijährige
weiterbildung zur Personalfach...?? Ich weiß es nicht mehr genau und sie ist gerade nicht erreichbar.Vielen Dank und Gruß Daniel
Habe jetzt da ich mich mit Steuersachen nicht auskenne noch ne Frage.
Meine Freundin hatte in 2009 ebenfalls kein Einkommen (01/2009 Krankenkasse nach der Geburt meiner Tochter ab o2/2009 Elterngeld). Sie hatte in 2009 eine Fortbildung über ein Fernstudium am laufen welches (nur Schulgebüren) vom Arbeitgeber bezahlt wurde. Das ganze hat dann doch einiges an Geld verschlungen. Es wurde ein Laptop angeschaft,ein Internetzugang war nötig,Bücher,Lerngemeinschaft mit einer Schülerin aus der gegend usw.
Kann man diese Kosten nach dem selben Prinzip geltend machen? (War ne zweijährige
weiterbildung zur Personalfach...?? Ich weiß es nicht mehr genau und sie ist gerade nicht erreichbar.Vielen Dank und Gruß Daniel
Re: Steuererklärung nach 2Jähriger Fortbildung
Sie kann die Kosten nach dem selben Prinzip geltend machen.