Hallo zusammen,
Habe folgendes Thema:
Wir haben uns im März 2007 getrennt, Ende 2007 wieder versöhnt, Steuererklärung zusammen veranlagt, ohne Angabe von Trennung. Im Mai 2008 dann doch die Erkenntnis uns scheiden zu lassen. Da wir im Haus blieben, jeder in seinem Wohnbereich, habe ich die Steuerklärung für 2008 auch zusammen veranlagt. Habe dann im Internet (leider weiß ich nicht mehr wo) gelesen, das man auch im Scheidungsjahr die Steuerklärung zusammen machen kann.
Das habe ich auch gemacht, doch jetzt sagt das Finanzamt die Trennung war schon 2007 (steht auch so im Scheidungsurteil) und deshalb ist auch die Steuererklärung für 2008 falsch.
Zur Info mein geschiedener Mann ist Ende 2009 ausgezogen.
Was kann da auf uns zukommen und wie verhalte ich (wir) uns am besten?
Danke und Gruß
Praktikus
Gemeinsame steuerveranlagung Trennung/Scheidung
Re: Gemeinsame steuerveranlagung Trennung/Scheidung
Eigentlich hat das Finanzamt recht.
Mit einer Bescheinigung von d. Exfrau kannst du versuchen 1 Einspruch zu legen.
Mit einer Bescheinigung von d. Exfrau kannst du versuchen 1 Einspruch zu legen.