Bahn Card 100 vom Arbeitgeber

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Cove

Bahn Card 100 vom Arbeitgeber

Beitrag von Cove »

Hallo zusammen,

folgende Situation hat sich für mich ergeben und nun frage ich mich wie es richtig veranlagt wird.

Ich habe einen Arbeitsvertrag mit entsprechendem Gehalt X, zu Vereinfachung sagen wir mal 30.000 Euro brutto im Jahr.

Zudem wurde eine Zusatzvereinbarung mit dem Arbeitgeber geschlossen, bei der der Arbeitgeber im ersten Arbeitsjahr dem Arbeitnehmer die Kosten für eine Bahn Card 100 erstattet. Die Kosten für die Bahn Card 100 für ein Jahr betragen 4.270 Euro. Diesen Betrag hat der Arbeitnehmer vorgelegt in dem er die Bahn Card 100 auf seinen Namen für ein Jahr erworben hat, nach Vorlage der Original-Rechnung hat der Arbeitgeber eine Woche später die Kosten i. H. v. 4.270 Euro dem Arbeitnehmer erstattet.

Meine Frage nun, wie erfolgt die steuerliche Erfassung dieser 4.270 Euro? Handelt es sich hierbei um Zusatzgehalt und ist dieses entsprechend zu den 30.000 Euro hinzuzurechnen, also Jahresgehalt brutto von 30.000 + 4270 = 34.270 Euro und dann wird von diesem Gehalt die Steuer berechnet oder handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, d.h. das Jahresgehalt sind 30.000 Euro und die 4.270 Euro werden als geldwerter Vorteil versteuert?

Weiterhin habe ich die Frage, wie ich in meiner Steuererklärung die Ausgabe der Bahn Card 100 für mich begünstigt verwenden kann? Kann ich die Entfernungspauschale anwenden und wenn ja muss ich die 4.270 Euro (Kosten für die Bahn Card 100 für ein Jahr) in dem Jahr komplett anrechnen in dem ich diese gekauft habe oder verteile ich die 4.270 Euro auf 12 Monate?

In meiner Zusatzvereinbarung stand, dass ich gegen Vorlage der Original-Rechnung, die Kosten der Bahn Card 100 von meinem Arbeitgeber erstattet bekomme. Kurz nachdem ich meinen Arbeitsvertrag unterschieben hatte inkl. Zusatzvereinbarung, wollte mir mein Arbeitgeber die Bahn Card 100 kaufen, worauf ich ihn klar machte, dass ich das schon gemacht habe, weil dies in der Zusatzvereinbarung so stand. Mein Arbeitgeber war davon nicht so begeistert und wollte das ich meinen Kauf der Bahn Card storniere (angeblich wegen Vorsteuer-Abzug Möglichkeit). Ich frage mich nun warum er das wollte? Das muss ja irgendeinen steuerlichen Grund haben. Kann mir jemand bitte erklären, ob ich mit dem Eigenkauf der Bahn Card 100 steuerlich besser fahre oder mit dem Kauf durch den Arbeitgeber.

Wichtigste frage wäre wohl nun, ob in meiner Lohnsteuerabrechnung, die Bahn Card als geldwerter Vorteil gerechnet wird oder als Gehalt. Gehalt wäre mir natürlich lieber, da ich netto mehr raus bekommen und beim geldwerten Vorteil mir noch netto etwas genommen wird.

Besten Dank schon mal für die Antworten!
muemmel
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Re: Bahn Card 100 vom Arbeitgeber

Beitrag von muemmel »

Kann ich die Entfernungspauschale anwenden Dann verrraten Sie doch erstmal, wie hoch die wäre, d. h., wieviel Straßenkilometer zwischen Wohn- und Arbeitsort liegen...
Cove

Re: Bahn Card 100 vom Arbeitgeber

Beitrag von Cove »

Hallo, das sind pro Tag ca. 100 km pro Strecke. 5 Tage Woche.
muemmel
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Re: Bahn Card 100 vom Arbeitgeber

Beitrag von muemmel »

Weiterhin habe ich die Frage, wie ich in meiner Steuererklärung die Ausgabe der Bahn Card 100 für mich begünstigt verwenden kann? Da gibt es 2 Varianten:
1. Der AG versteuert das pauschal und zahlt die Pauschalsteuer. Dann können Sie die Entfernungspauschale nicht ansetzen.
2. Die BC 100 wird bei Ihnen als geldwerter Vorteil versteuert. Dann können Sie umgekehrt die Entfernungspauschale ansetzen - allerdings wird diese bei 4.500 Euro gekappt.
Cove

Re: Bahn Card 100 vom Arbeitgeber

Beitrag von Cove »

Hallo, darf denn der Arbeitgeber einfach entscheiden wie er das versteuern möchte oder muss er mich da auch fragen? Es kann doch nicht sein, dass er für sich das bessere nimmt und ich muss dann die Pauschalversteuerung von 15% akzeptieren?

Wie genau ist das wenn er Pauschal besteuert? Werden dann 15% Steuern fällig auf den 4.270 Euro, die ich dann bezahlen muss oder wie?
muemmel
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Re: Bahn Card 100 vom Arbeitgeber

Beitrag von muemmel »

Es kann doch nicht sein, dass er für sich das bessere nimmt und ich muss dann die Pauschalversteuerung von 15% akzeptieren? Auf die Idee, daß er Ihnen überhaupt keine Bahncard 100 zahlen muß, sind Sie noch nicht gekommen? DAS wäre für ihn die günstigste Variante... Und übrigens zahlt der AG die 15 %, WENN er pauschal versteuert. Ob er das tut, kann er sich aussuchen, und ob er Ihnen überhaupt eine BC 100 zahlt, auch.
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