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Rückwirkend Gutschrift Krankenkasse

Verfasst: 4. Okt 2018, 20:23
von HarzerKäse
Hallo ans Forum,

also folgende Situation: morgen läuft die Frist für meine Einkommensteuererklärung 2017 ab. Beim Zusammenrechnen meiner Kosten fiel mir auf, dass ich im Aug 2016 100€ Rückerstattung von der Krankenkasse erhalten habe, was ich vergessen habe anzugeben. Ich bin deswegen etwas gestresst.

Mir ist das jetzt aufgefallen weil ich Im Jahr 2017 im April einen Schrieb von der KK bekommen habe, dass die Cash-Rückzahlung an das FA gemeldet wurde.

Wie ist jetzt das beste Vorgehen? Soll ich gleich die Steuerklärung '16 überarbeiten und miteinreichen (Festsetzungsbescheid ist ja schon vor Ewigkeiten zugestellt worden). Oder soll ich das einfach im Anschreiben erwähnen, oder besser den Sachbearbeiter anrufen?

Ich bin seit einigen Jahren ALG II und für dieses Einschätzung würde ich sagen ist eher von einem wenig freundlich gestimmten, eher nach Fehler suchendem FA Mitarbeiter auszugehen. Ändert das was an euerer Empfehlung?

Danke Euch!

Re: Rückwirkend Gutschrift Krankenkasse

Verfasst: 5. Okt 2018, 11:41
von Severina
Sehen Sie erstmal im Einkommensteuerbescheid 2016 nach, ob die 100 € dort nicht sowieso berücksichtigt
wurden. Wie Ihnen die Krankenversicherung mitgeteilt hat, wurden die gezahlten Beiträge und Erstattungen
an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Finanzämter verwenden i.d.R. die übermittelten Werte, nicht die
Eintragungen des Steuerpflichtigen.