Rückwirkend Gutschrift Krankenkasse
Verfasst: 4. Okt 2018, 20:23
Hallo ans Forum,
also folgende Situation: morgen läuft die Frist für meine Einkommensteuererklärung 2017 ab. Beim Zusammenrechnen meiner Kosten fiel mir auf, dass ich im Aug 2016 100€ Rückerstattung von der Krankenkasse erhalten habe, was ich vergessen habe anzugeben. Ich bin deswegen etwas gestresst.
Mir ist das jetzt aufgefallen weil ich Im Jahr 2017 im April einen Schrieb von der KK bekommen habe, dass die Cash-Rückzahlung an das FA gemeldet wurde.
Wie ist jetzt das beste Vorgehen? Soll ich gleich die Steuerklärung '16 überarbeiten und miteinreichen (Festsetzungsbescheid ist ja schon vor Ewigkeiten zugestellt worden). Oder soll ich das einfach im Anschreiben erwähnen, oder besser den Sachbearbeiter anrufen?
Ich bin seit einigen Jahren ALG II und für dieses Einschätzung würde ich sagen ist eher von einem wenig freundlich gestimmten, eher nach Fehler suchendem FA Mitarbeiter auszugehen. Ändert das was an euerer Empfehlung?
Danke Euch!
also folgende Situation: morgen läuft die Frist für meine Einkommensteuererklärung 2017 ab. Beim Zusammenrechnen meiner Kosten fiel mir auf, dass ich im Aug 2016 100€ Rückerstattung von der Krankenkasse erhalten habe, was ich vergessen habe anzugeben. Ich bin deswegen etwas gestresst.
Mir ist das jetzt aufgefallen weil ich Im Jahr 2017 im April einen Schrieb von der KK bekommen habe, dass die Cash-Rückzahlung an das FA gemeldet wurde.
Wie ist jetzt das beste Vorgehen? Soll ich gleich die Steuerklärung '16 überarbeiten und miteinreichen (Festsetzungsbescheid ist ja schon vor Ewigkeiten zugestellt worden). Oder soll ich das einfach im Anschreiben erwähnen, oder besser den Sachbearbeiter anrufen?
Ich bin seit einigen Jahren ALG II und für dieses Einschätzung würde ich sagen ist eher von einem wenig freundlich gestimmten, eher nach Fehler suchendem FA Mitarbeiter auszugehen. Ändert das was an euerer Empfehlung?
Danke Euch!