gemeinsam Veranlagt, Trennungsjahr, Aufteilung § 268 AO

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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schellha
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Registriert: 31. Aug 2018, 11:30

gemeinsam Veranlagt, Trennungsjahr, Aufteilung § 268 AO

Beitrag von schellha »

Hallo,

ich habe mich hier angemeldet, und erhoffe mir erste Hinweise, inwiefern in meinem Trennungsjahr die Aufteilung der Steuerschuld sinnvoll sein würde:
Wir sind gemeinsam veranlagt, ich habe die Klasse 3 , sie dann wohl die 5(?)
Mein Angestellten Einkommen war ca 60k , ich denke, dafür wurde die Steuer bereits durch den Arbeitgeber abgeführt.
Aufgrund Ihres selbstständigen Einkommens, von 11k, wird wohl eine Nachzahlung von etwa 1.7k notwendig.

Sehe ich das richtig, dass ich gut beraten wäre mit einer solchen Aufteilung gem. § 268 AO , oder übersehe ich hier irgendwelche hintergründigen Berechnungen (basierend auf der Klasse, Freibeträgen, simulierter getrennter Veranlagun o.ä.)

Vielen Dank für fachkundige Meinungen !

MfG
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: gemeinsam Veranlagt, Trennungsjahr, Aufteilung § 268 AO

Beitrag von schlauelia »

ganz grob könnte man sagen: die durch die Erklärung anfallende Nachzahlung beträfe nur Ihre Ehefrau. Aber: Sie haben durch Steuerklasse 3 doppelte Freibeträge - für sich + Ehefrau. Das E Ihre Frau kommt dazu und wird relativ hoch besteuert.

Rechnen Sie mal aus, wie Sie als Lediger besteuert werden würden!

Ihre Frau würde bei Gewinn 11000,-- abz. KV/PV/RV vermutlich auf 0,-- kommen - gibt es Kinder?

Ihre Frau könnte Einzelveranlagung beantragen: und da müssten Sie kräftig nachzahlen!

Wäre ich der Berater Ihrer Frau - einzelveranlagunbg

wäre ich Ihr Berater: einigen Sie sich mit ihr und übernehmen die Nachzahlung!

Lia
schellha
Beiträge: 3
Registriert: 31. Aug 2018, 11:30

Re: gemeinsam Veranlagt, Trennungsjahr, Aufteilung § 268 AO

Beitrag von schellha »

vielen Dank für den Hinweis, in etwa so wie ich es mir gedacht hatte.

Nun, meine Frau bekommt ja Kinder und Trennungsunterhalt. es gibt 2 Kinder. Wenn sie mich jetzt nachträglich in die andere Klasse verfrachten würde, dann hätte ich sicher rückwirkend weniger zu zahlen gehabt, insofern wären dann die beiden Unterhaltzahlungen auch bei Ihr ziemlich viel weniger..

Gut, das muss man jetzt alles mal ausrechnen, danke einstweilen.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: gemeinsam Veranlagt, Trennungsjahr, Aufteilung § 268 AO

Beitrag von schlauelia »

rückwirkend werden Sie nicht in eine andere Steuerklasse verfrachtet! 2017 ist vorbei!

Der Trennungsunterhalt wird steuerlich nicht beachtet, wenn Sie beide eine Zusammenveranlagung für 2017 machen! Oder geht es um 2018?

Kinder werden immer auf beide Eltern steuerlich aufgeteilt - egal wer das Kindergeld bekommt! Dies ist auch kein Einkommen.

Lia
schellha
Beiträge: 3
Registriert: 31. Aug 2018, 11:30

Re: gemeinsam Veranlagt, Trennungsjahr, Aufteilung § 268 AO

Beitrag von schellha »

Hallo schlauelia,

ich habe eben die gemeinsame Erklärung 2017 abgegeben, und hatte vom Lesen den Eindruck, wenn man den Bescheid bekommt kann man 1Monat wiedersprechen, und in dieser Zeit auch das gemeinsame Veranlagen aufheben ? Ist das nicht so ?
Andere, ähnliche Frage in diesem Zusammenhang: kann meine Frau Steuerklassen 4/4 verlangen für 2017 ?

Trennungsunterhalt habe ich insofern erwähnt, als dass er vom bereinigtem Netto abhängt, wenn ich also wegen einer anderen Steuerklasse weniger habe, muss und kann ich weniger abgeben. Gehört nicht direkt hier ins Forum aber ist eine praktische Überlegung der Konsequenzen meinerseits. (Ich habe mal laut gedacht :) )

vielen Dank für eine Erhellung bezüglich 2017 und gemeinsam veranlagt.

MfG
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