Steuerrückzahlung durch Heirat

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
sebke
Beiträge: 2
Registriert: 30. Aug 2018, 15:14

Steuerrückzahlung durch Heirat

Beitrag von sebke »

Hallo,

ich habe nun schon viel gelesen zum Thema Steuererstattung bei Heirat noch am Ende des Jahres. Man wird ja dadurch für das gesamte Jahr als Ehepaar bewertet.
Grundsätzlich würde es uns nichts bringen, da meine Verlobte und ich normalerweise fast exakt gleich viel verdienen und wir daher nur aus Steuerklasse I in IV gehen würden.
Nun haben wir aber einen Fall, den ich so oder so ähnlich nicht finden konnte.
Wir haben seit Sommer 2017 eine Tochter. Meine Verlobte hat 2018 von Januar bis Juli Elterngeld bezogen und beginnt erst im Oktober wieder mit Ihrer Arbeit. Dies dann auch nur halbtags. In den restlichen drei Monaten des Jahres 2018 kommen bei Ihr somit nur 4.500€ brutto zusammen.
Ich habe im Juni 2018 einen Monat Elterngeld bezogen. Bin sonst aber vollzeit beschäftigt und werde über das ganze Jahr 2018 ohne Elterngeld ca 35.000€ brutto verdient haben. Nun die Frage, was passiert wenn wir dieses Jahr noch heiraten. Nehmen wir einmal an im Dezember. Dann machen wir Anfang des kommenden Jahres eine gemeinsame Erklärung. Wie ist da nun die beste Kombination? Ich III und sie V? Kann ich bei dieser Konstellation mit einer großen Rückzahlung rechnen? Laut Steuerrechnern im Netz hätte ich ca. 250€ jeden Monat zu viel Steuer gezahlt, da ich ja mit Klasse I berechnet wurde bisher. Ich weiß aber leider überhaupt nicht, wie das Elterngeld meiner Verlobten in die Rechnung mit einzubeziehen ist. Kann mir da jemand helfen?

Was ich hoffentlich richtig verstanden habe, ist, dass immer - egal welche Kombination wir nehmen - die gleiche Steuerlast auf uns zukommt. Wenn man also weiterdenkt ins Jahr 2019: Meine - dann - Frau wird nun wieder arbeiten und verdient nicht ganz halb so viel wie ich. Nun haben wir ja für die Erklärung 2018 die Kombi III/V gewählt. Wenn wir so fürs Jahr 2019 berechnet werden, springt für uns im Monat ca. 80€ mehr netto raus. ABER: bei der Erklärung 2019 könnte man dann Wahrscheinlich mit einer Nachzahlung rechnen? Sehe ich das richtig?

Zusammenfassung: Kann ich für die Erklärung 2018 viel zurückbekommen bei der Kombi III/V? Für 2019 würde dann aber eine Nachzahlung anstehen? Dann würde ich gleich vorausschauend von der 18er Rückzahlung etwas beiseite legen. Oder könnte ich für die Erklärung 2019 sogar noch wieder in die Kombi IV/IV wechseln?
Denn wechseln darf man ja nur ein Mal pro Jahr...

Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Ich gebe auch gerne noch weitere Auskünfte!

Viele Grüße

sebke
muemmel
Beiträge: 4844
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerrückzahlung durch Heirat

Beitrag von muemmel »

Ich III und sie V? Kann ich bei dieser Konstellation mit einer großen Rückzahlung rechnen?

Was ich hoffentlich richtig verstanden habe, ist, dass immer - egal welche Kombination wir nehmen - die gleiche Steuerlast auf uns zukommt.

Bemerken Sie den Widerspruch?

Ich weiß aber leider überhaupt nicht, wie das Elterngeld meiner Verlobten in die Rechnung mit einzubeziehen ist. Kann mir da jemand helfen? https://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt
sebke
Beiträge: 2
Registriert: 30. Aug 2018, 15:14

Re: Steuerrückzahlung durch Heirat

Beitrag von sebke »

Hallo und zunächst vielen Dank für die Antwort.

Zur Ihrer ersten Anmerkung Satz 2: Hier ist mir klar, dass die Kombination im Jahr 2019 eigentlich egal ist, da die gleiche Steuerlast auf uns zukommt.
Den Widerspruch bemerke ich. Eventuell habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt, denn:

Zur Ihrer ersten Anmerkung Satz 1: Ich meine damit, ob ich für 2018 mit einer Rückzahlung rechnen kann. Ich habe das ganze Jahr 2018 nach Klasse I meine Steuer gezahlt. Bei 35.000€ sind das knapp 5.000€. Sollten wir dieses Jahr noch heiraten und dann die Kombination III/V wählen, ergibt das laut eines Steuerrechners aus dem Internet eine Steuerlast von knapp 2.400€. Die Frage ist nun, ob diese Diffenz zurückgezahlt wird.

Zum zweiten Punkt, werde ich mich bei Wikipedia mal reinlesen.

Gruß

sebke
muemmel
Beiträge: 4844
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerrückzahlung durch Heirat

Beitrag von muemmel »

Bei 35.000€ sind das knapp 5.000€. Sollten wir dieses Jahr noch heiraten und dann die Kombination III/V wählen, ergibt das laut eines Steuerrechners aus dem Internet eine Steuerlast von knapp 2.400€. Das dürfte kaum zutreffend sein - ich komme auf ca. 3.100 Euro Lohnsteuer und Soli, wozu etwa 600 Euro Mehrbelastung durch das Elterngeld kämen (da ich dessen Höhe nicht kenne, habe ich einfach mit 6 Monaten zu 800 Euro gerechnet). Und statt mit 35.000 Euro habe ich mit 40.000 Euro Jahreseinkommen gerechnet - das Einkommen Ihrer Frau wird schließlich auch besteuert.
Die Frage ist nun, ob diese Diffenz zurückgezahlt wird. Ja.

Link zur Berechnung der Jahressteuer (Steuerklassen spielen da keine Rolle): http://www.n-heydorn.de/steuer.html
Link zur Berechnung der Mehrbelastung durch progressionspflichtige Leistungen: http://www.n-heydorn.de/progressionsrechner.html
Antworten