Absetzung der Unterstützung von Eltern im Ausland
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Absetzung der Unterstützung von Eltern im Ausland
Mandant A hat eine blinde Mutter mit Unterhalt unterstützt und bekommt von den 4236€ Unterstützungshöchsbetrag von 4236 unter Abzug Anrechenbarer Einkünfte der Mutter 2459 € Unterhaltsaufwendungen Nach §33aAbs.1 EStG anerkannt . Bei einem Gesamtaufwand von 9000 und einem Jahreslohn von Brutto 130000. Mandant A wird mit Mandant B der keine Einkünfte hat gemeinsam veranlagt. Müßte der Höchstbetrag dann nicht auch doppelt so hoch sein? Sind 800€ nicht zu niedrig? Hat die Mutter durch die Vollbehinderung nicht noch weitere Freibeträge?
Re: Absetzung der Unterstützung von Eltern im Ausland
Müßte der Höchstbetrag dann nicht auch doppelt so hoch sein? Nein - es wird ja trotzdem nur eine Person unterstützt.
Sind 800€ nicht zu niedrig? Keine Ahnung, welche 800 Euro Sie meinen - die steuerliche Erstattung?
Hat die Mutter durch die Vollbehinderung nicht noch weitere Freibeträge? Selbst wenn - die könnte sie allenfalls von EIGENEM Einkommen absetzen, und das auch nur im Inland, wo sie offenbar nicht lebt.
Sind 800€ nicht zu niedrig? Keine Ahnung, welche 800 Euro Sie meinen - die steuerliche Erstattung?
Hat die Mutter durch die Vollbehinderung nicht noch weitere Freibeträge? Selbst wenn - die könnte sie allenfalls von EIGENEM Einkommen absetzen, und das auch nur im Inland, wo sie offenbar nicht lebt.
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Re: Absetzung der Unterstützung von Eltern im Ausland
ja die steuerliche Erstattung
Re: Absetzung der Unterstützung von Eltern im Ausland
Die müßte etwas höher sein, weil Sie ja schon am Grenzsteuersatz liegen. Andererseits hätte es vielleicht ohne die abgesetzte Unterstützung eine Nachzahlung gegeben, die so ausgeglichen wurde? Kurzum, da müßte man schon den GANZEN Steuerbescheid kennen...