Verlustvortrag sinnvoll nutzen (geringe Einkünfte)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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leon2k6
Beiträge: 2
Registriert: 27. Mai 2017, 09:30

Verlustvortrag sinnvoll nutzen (geringe Einkünfte)

Beitrag von leon2k6 »

Hallo zusammen

ich habe aus 2017 einen Verlusvortrag von ca. 14.000 € (danke Wiso Steuersoftware). In 2018 erhalte ich für meine Masterthesis eine "Aufwandsentschädigung" von 4200 € (Vertrag ist beschränkt auf 6 Monate).

Wenn ich das richtig Verstanden habe ist die Reihenfolge bei der Einkommenssteuererklärung: Einkommen - Werbungskosten - Verlustvortrag - Sonderkosten?

1. ) Wenn das korrekt ist, ist es sinnvoll, möglichst hohe Werbungskosten 2018 zu erreichen um den Verlustvortrag nicht zu sehr auszuschöpfen?

2.) Angenommen ich würde 2019 ca. 10.000 € vom verbleibenden Verlustvortrag bei einem Brutto Einkommen von ca. 60.000 € abziehen können, macht es dann auch keinen Sinn mehr im November und Dezember arbeiten zu gehen, außer ein Minijob unter 450 € der nicht auf der Einkommenssteuererklärung angegeben werden muss um auch hier wieder den Verlustvortrag zu schonen oder sehe ich das falsch?


Ich möchte hier lediglich Steuertaktisch vorgehen, so lange ich noch Einfluss darauf habe und nicht etwas illegales tun ;)
Zuletzt geändert von leon2k6 am 22. Jun 2018, 18:17, insgesamt 1-mal geändert.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Verlustvortrag sinnvoll nutzen (geringe Einkünfte)

Beitrag von schlauelia »

was wird denn nun 2018 verdient? 4.200,-- oder dazu noch 60.000,--??
Dann wird der Vortrag in voller Höhe 2018 abgezogen!
Lia
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Verlustvortrag sinnvoll nutzen (geringe Einkünfte)

Beitrag von schlauelia »

im BUHL-Forum ist die Frage anders gestellt! Was ist denn nun richtig?
leon2k6
Beiträge: 2
Registriert: 27. Mai 2017, 09:30

Re: Verlustvortrag sinnvoll nutzen (geringe Einkünfte)

Beitrag von leon2k6 »

schlauelia hat geschrieben: 22. Jun 2018, 13:08 was wird denn nun 2018 verdient? 4.200,-- oder dazu noch 60.000,--??
Dann wird der Vortrag in voller Höhe 2018 abgezogen!
Lia
Achherje, deswegen wohl kaum ein Feedback...
​Gravierender Fehler! Bei 2.) sollte natürlich 2019 sein und nicht 2018!
2018 ein z. v. E. von ca. 4.200 €, 2019 voraussichtlich +- 60.000€
schlauelia hat geschrieben: im BUHL-Forum ist die Frage anders gestellt! Was ist denn nun richtig?
Da es dort kaum Feedback gab wurde die Frage via cpy & paste hier 1:1 nochmal gestellt, mit der Hoffnung mehr Feedback/Tipps zu bekommen.
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag sinnvoll nutzen (geringe Einkünfte)

Beitrag von muemmel »

1. Ja, wobei man ja ohnehin eine WK-Pauschale von 1.000 Euro hat - unabhängig von den tatsächlichen WK. Es werden also max. 3.200 Euro vom VV abgezogen, wenn nicht weiterer Lohn dazukommt.
2. Sinn macht es schon - die Verrechnung des VV heißt ja nicht, daß Sie für jeden Euro Lohn einen Euro weniger Erstattung hätten. Aber der Verlustvortrag wird in der Tat kleiner.
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