Steuerfreibetrag für Studenten ?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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steuerStoffel
Beiträge: 1
Registriert: 18. Jun 2018, 23:13

Steuerfreibetrag für Studenten ?

Beitrag von steuerStoffel »

Hi Leute, ich bin neu hier im Forum und falls dieser Beitrag nicht im richtigen Unterforum ist, bitte ich vielmals um Entschuldigung!

Ich bin Masterstudent in einer großen deutschen Hochschulstadt. Mit Ferienarbeit habe ich 2018 bereits ca. 4500€ verdient. Weitere 3000€ habe ich an meiner Universität als HiWi verdient. Der Steuerfreibetrag liegt 2018 laut Internet bei 9.000€ für Singles. In den kommenden Monaten habe ich die Möglichkeit, über weitere Ferienjobs nocheinmal ca. 2500€ zu verdienen.

Das heißt: Ich würde 2018 auf ca. 10.000 € kommen - 1000€ über dem Freibetrag.

Ich habe mal ein bisschen im Internet recherchiert, es gibt ja allerlei zusätzliche Freibeträge, die man sich da anrechnen lassen kann. Beispielsweise habe ich gelesen, dass jeder Arbeitnehmer pauschal 1000€ Werbekosten angeben kann. Außerdem ist mein HiWi-Job an der Uni pädagogischer, auszubildender Natur, kann ich da nicht auch den Übungsleiterfreibetrag i.H.v. 2400€ geltend machen?

Diese ganzen Fragen führend zu meiner Hauptfrage: Werden diese Freibeträge auf den 9.000€- Freibetrag draufaddiert, oder greifen die erst, sobald ich wirklich Steuern zahlen muss? Sprich: Kann ich mit Werbekosten- und Übungsleiterfreibetrag im Jahr 2018 12.400€ verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen, oder muss ich ab 9.000€ versteuern und kann die oben erwähten 1000, bzw. 2400€ dann von dem zu versteuernden Betrag absetzen?
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerfreibetrag für Studenten ?

Beitrag von muemmel »

Werden diese Freibeträge auf den 9.000€- Freibetrag draufaddiert, oder greifen die erst, sobald ich wirklich Steuern zahlen muss? Wo soll denn da der Unterschied sein? Die kommen auf den Freibetrag drauf, und entsprechend später kommt man in die Steuerzone. Weiterhin haben Sie einige Freibeträge vergessen - bei so viel Einnahmen sind Sie ja nicht mehr familienversichert. Die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung können Sie natürlich als Vorsorgeaufwendungen absetzen, und auch einen großen Teil der RV-Beiträge, die Sie zumindest als studentische Hilfskraft ja gezahlt haben dürften.
Ein Steuerfreibetrag für Studenten existiert übrigens nicht - die haben die gleichen Freibeträge wie alle Menschen.
WYSWIG2009
Beiträge: 6
Registriert: 25. Jul 2018, 13:04

Re: Steuerfreibetrag für Studenten ?

Beitrag von WYSWIG2009 »

Das eigendliche Problem dürfte sein das Studenten die 649€/Monat Baföggrenze nicht überschreiten dürfen um mit der Krankenkasse nicht in Schwierigkeiten zu kommen.(siehe Studententarif) mit weniger als 180€ Einkommenssteuer ist man dabei.
WYSWIG2009
Beiträge: 6
Registriert: 25. Jul 2018, 13:04

Re: Steuerfreibetrag für Studenten ?

Beitrag von WYSWIG2009 »

Mümmel erwähnt die RV AV Versicherungen. Die Medebescheinigungen und Lohnsteuerübermittlungen der Arbeitgeber sollte man bekommen haben. Dadurch könnte sich die Einkommenssteuerplicht in eine Rückzahlung wandeln.(wenn alle Arbeiten hintereinander ausgeführt werden)
WYSWIG2009
Beiträge: 6
Registriert: 25. Jul 2018, 13:04

Re: Steuerfreibetrag für Studenten ?

Beitrag von WYSWIG2009 »

WEnn die Arbeit sowas wie eine Fortbildung für das Studium ist kann man die Studiengebühren möglicher Weise als Fortbildung im ausgeübten Beruf absetzen.
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