Situation
Österreich: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt; kein Einkommen
Deutschland: Wohnsitz und berufstätig; doppelte Haushaltsführung geltend gemacht
Steuererklärung Deutschland – Anlage KAP:
Angenommen EUR 10.000 Kapitalerträge in Österreich. In Österreich wurde hierfür bereits Kapitalertragsteuer (KEST) an das Finanzamt abgeführt iHv 27.5% dh 2750 EUR.
2 Fragen:
i) da bei Kapitalerträgen das Ansässigkeitsprinzip gilt und Lebensmittelpunkt Österreich ist, steht auch Österreich diese Besteuerung zu? Und in Deutschland muss es nicht angegeben werden oder doch? Sollte ein Begleittext zur Steuererklärung verfasst werden zu diesem Umstand?
ii) Sollte doch Deutschland besteuerungsrecht haben, ist laut DBA 15% anrechenbar und 12.5% über das österr. Finanzamt zu erstatten wenn ich das richtig verstehe. Wie ist dieser Sachverhalt in Anlage KAP einzutragen?
Zeile 15: Ausländische Kapitalerträge: 10.000
Zeile 51: Angerechnete ausl. Steuer: 0
Zeile 52: Anrechenbare ausl. Steuer: 1500?
Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus?
Anlage KAP - ausländische Einkünfte
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