Hallo
Ich bin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Für meine Ehefrau (nicht dauernd getrennt lebend ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschlant), sie lebt in Österreich, wurde nach § 1 a EStG Abs 1 Nr 2 beantragt dass sie
als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln ist.
Soweit so gut. Aber wie ist die Kirchensteuer für diese fiktive unbeschränkte Steuerpflicht zu berücksichtigen? Ich bin ohne Bekenntnis, meine Frau ist katholisch.
Mir wurde gesagt dass bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht keine Kirchensteuer anfällt, kann hierzu aber keinen Gesetzestext finden? Kann mir jemand sagen wo dies nachzulesen ist?
Herzlichen Dank
§ 1 a EStG - Kirchensteuerpflicht?
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 5. Mai 2018, 02:37
Re: § 1 a EStG - Kirchensteuerpflicht?
Da müßten Sie mal die näheren Umstände schildern - arbeitet Ihre Frau in D? Im Kirchensteuergesetz von Bayern, Artikel 6, wird z. B. festgelegt, daß nicht nur mit Wohnsitz in Bayern Ansässige Kirchensteuer zahlen, sondern auch diejenigen, die ohne Wohnsitz in Bayern dort Lohn- oder Kapitalertragssteuer zahlen.