Guten Tag,
meine Frau wird mit unseren Kindern ihren Hauptwohnsitz ins nicht EWR/EU Ausland verlegen. Wie können wir trotzdem gemeinsam Veranlagt werden? Sie wird dort erstmal keine Einnahmen erzielen. Wir haben weiterhin einen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland.
1. Reicht für § 1 Abs. 4 EStG (Uneingeschränkte Steuerpflicht) der Zweitwohnsitz im Inland? (das würde für die Veranlagung ausreichen)?
2. Gilt das dann auch ohne Einkommen?
3. Gibt es eine andere Möglichkeit?
Danke schon mal im Voraus.
Zusammen Veranlagung mit im Ausland lebenden Ehepartners
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