Hallo!
Ich habe folgendes Anliegen:
Seit Oktober 2016 leben mein Kind und ich getrennt vom Kindsvater (nicht verheiratet). Er hat sich zum 01.01.2017
umgemeldet und mir die Meldebescheinigung ausgehändigt.
Ich war für 2017 in Steuerklasse I. Mitte 2017 habe ich bei Finanzamt dieses Schreiben
"Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) " eingereicht.
Das Finanzamt hat sich diesbezüglich nicht bei mir gemeldet.
Ich habe jetzt bei meinem Arbeitgeber die Steuerklasse II für 2018 vornehmen lassen.
Jetzt meine Frage, ist das so korrekt? Kann ich das nach dieser Mitteilung vornehmen lassen?
Und ist es auch möglich für 2017 noch den Entlastungsbetrag geltend zu machen, wenn ich die Meldebescheinigung des Kindsvaters vorlege?
Ich freue mich auf eure Antworten.
LG Schneeweiß
Wechsel in Steuerklasse 2
Re: Wechsel in Steuerklasse 2
Jetzt meine Frage, ist das so korrekt? Kann ich das nach dieser Mitteilung vornehmen lassen? Sicher, sofern sonst niemand bei Ihnen wohnt.
Und ist es auch möglich für 2017 noch den Entlastungsbetrag geltend zu machen, wenn ich die Meldebescheinigung des Kindsvaters vorlege? Siehe letzte Antwort - der Freibetrag wird dann über die Anlage Kind geltend gemacht.
Und ist es auch möglich für 2017 noch den Entlastungsbetrag geltend zu machen, wenn ich die Meldebescheinigung des Kindsvaters vorlege? Siehe letzte Antwort - der Freibetrag wird dann über die Anlage Kind geltend gemacht.