Pauschal besteuerte AG Leistung Fahrten Arbeitsstätte

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Ringfuchs
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Registriert: 13. Mär 2018, 12:54

Pauschal besteuerte AG Leistung Fahrten Arbeitsstätte

Beitrag von Ringfuchs »

Guten Tag,
ich versuche mich kurz zu fassen. Ich verstehe etwas auf meiner Lohnsteuerkarte nicht. Ich habe seit 2 Jahren einen Firmenwagen, den ich mit der 1 % Regelung monatlich versteuere.
Damit sollte meiner Ansicht nach die Dienstliche und Private Nutzung plus Wege zur Arbeit etc. abgegolten sein !?

In 2016 habe ich bei den Werbungskosten die Entfernungspauschale absetzen können und erstattet bekommen.

In 2017 hat mein AG das Abrechnungsunternehmen gewechselt und plötzlich steht unter Punkt 18 (Pauschal besteuerte AG Leistungen für Fahrten zur Arbeit) 1512 € die ich nicht als Werbungskosten geltend machen darf.

Nach einem Anruf wurde mir gesagt das es ja für mich günstiger wäre das pauschal zu besteuern, statt durch die Sozialversicherung etc rennen zu lassen, tatsächlich habe ich aber nur 8 € mehr netto in 2017 und mir gehen in der Steuererklärung aber jetzt 500€ verloren die ich 2016 wieder bekommen habe.
Somit sehe ich da für mich keinen Vorteil. Kann man sowas wieder ändern und korrigieren lassen oder ist das alles so richtig und ich verstehe es nur nicht ?

Warum ist das plötzlich so das dort AG Leistungen auftauchen obwohl ich sonst keine BahnCard oder ähnliches habe und ich doch meinen Firmenwagen mit der 1 % Regel bereits monatlich versteuert habe.

Danke
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Pauschal besteuerte AG Leistung Fahrten Arbeitsstätte

Beitrag von SteuerHeinz »

Für die private Nutzung des dienstlichen Pkw müssen die 1% des Bruttolistenneupreises (BLP) pro Monat gezahlt werden und zusätzlich 0,03% des BLP pro km und Monat für die Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Im Gegenzug können Sie die Fahrtkostenpauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer in der Steuererklärung ansetzen.

Die Pauschalbesteuerung der Fahrten ist für den Arbeitnehmer immer dann günstiger, wenn der Bruttolistenneupreis nicht ganz gering ist.
Beispiel: BLP 30.000 EUR bei 10km Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte

Fahrten Whg - Arbeit: 30.000 EUR x 0,03% x 10km x 12 Monate = 1.080 EUR Einnahme
Wenn der AG diesen Wert besteuert, dann braucht der AN nichts mehr besteuern. Steuer AN 0 EUR.

Wenn der AG nicht besteuert, dann werden die 1.080 EUR als Einnahme gewertet. Der AN kann in dem Fall aber die Fahrten Whg - Arbeit mit der Entfernungspauschale abziehen: 10km x 30 Cent x 230 Arbeitstage = 690 EUR.

1.080 EUR abzgl. 690 EUR = 390 EUR. Dieser Wert wird der individuellen tariflichen Steuer unterworfen, also vermutlich irgendwas zwischen 25% und 42%.

Die 500 EUR weniger Erstattung wird vermutlich andere Gründe haben, da es bei der Pkw Nutzung eher zu Nachzahlungen als zu Erstattungen kommen würde.
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