Ehepaar jahrelang Rückzahlung nun hohe Nachzahlung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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KMZRKY
Beiträge: 1
Registriert: 3. Mär 2018, 19:42

Ehepaar jahrelang Rückzahlung nun hohe Nachzahlung

Beitrag von KMZRKY »

Hallo,
evtl bin ich im falschen Forum, aber ich habe eine Frage und komme einfach nicht weiter.
Ich mache meine Steuern seit 2014 selbst. Ich SK3 und meine Frau SK5 - 2 Kinder (Freibeträge bei mir). Ich habe einen Steuerfreibetrag da ich 100km (einfache Strecke) pendel.
Meine Frau war 2016 von Jan-März einen 450€ Job (in der Zeit nicht Arbeitslos gemeldet). Apr-Okt war sie arbeitssuchend gemeldet und Nov-Dez hat sie in Teilzeit gearbeitet. Mein Steuerpflichtiges Jahresbrutto war 2016 knapp über 49000€ wovon knapp 6000Euro für den Freibetrag abgezogen wurden. Das meiner Frau betrug 2400 Euro. 2017 haben wir aus 2016 130€ wieder bekommen. Alles gut soweit und keine Einwände.
2017 hat meine Frau Teilzeit gearbeitet und ein Brutto von knapp 15000€ und ich habe knapp 47000€. Ansonsten hat sich überhaupt nichts verändert.
Ich ticker die Daten ins WISO ein und auf einmal sollen wir knapp 1100€ Nachzahlen. Was ist passiert? Müssen wir bei dem Gehalt in SK4/SK4 gehen? Dachte immer, wenn der eine 70% des Gesamtbrutto verdient ist SK3/5 zu wählen? Sollte ich den Freibetrag abmelden, da mir 2019 wieder eine Nachzahlung droht? Ich weiß nicht weiter... Hoffe hier Hilfe zu finden.
Danke und Gruß!
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Ehepaar jahrelang Rückzahlung nun hohe Nachzahlung

Beitrag von Severina »

KMZRKY hat geschrieben: 3. Mär 2018, 19:59 Hallo,
evtl bin ich im falschen Forum, aber ich habe eine Frage und komme einfach nicht weiter.
Ich mache meine Steuern seit 2014 selbst. Ich SK3 und meine Frau SK5 - 2 Kinder (Freibeträge bei mir). Ich habe einen Steuerfreibetrag da ich 100km (einfache Strecke) pendel.
Meine Frau war 2016 von Jan-März einen 450€ Job (in der Zeit nicht Arbeitslos gemeldet). Apr-Okt war sie arbeitssuchend gemeldet und Nov-Dez hat sie in Teilzeit gearbeitet. Mein Steuerpflichtiges Jahresbrutto war 2016 knapp über 49000€ wovon knapp 6000Euro für den Freibetrag abgezogen wurden. Das meiner Frau betrug 2400 Euro. 2017 haben wir aus 2016 130€ wieder bekommen. Alles gut soweit und keine Einwände.
2017 hat meine Frau Teilzeit gearbeitet und ein Brutto von knapp 15000€ und ich habe knapp 47000€. Ansonsten hat sich überhaupt nichts verändert.
Ich ticker die Daten ins WISO ein und auf einmal sollen wir knapp 1100€ Nachzahlen. Was ist passiert? Müssen wir bei dem Gehalt in SK4/SK4 gehen? Dachte immer, wenn der eine 70% des Gesamtbrutto verdient ist SK3/5 zu wählen? Sollte ich den Freibetrag abmelden, da mir 2019 wieder eine Nachzahlung droht? Ich weiß nicht weiter... Hoffe hier Hilfe zu finden.
Danke und Gruß!
SK 3/5 ist optimal, wenn das Verhältnis der N-Einkünfte bei etwa 60/40 liegt. Sie verdienen aber knapp 77 % der gemeinsamen Einkünfte - da ist der Steuernachteil, den Ihre Frau durch die Steuerklasse 5 hatte, deutlich geringer als der Vorteil, den Sie durch Steuerklasse 3 hatten, daher kommt es zur Nachzahlung.

Sie MÜSSEN ganz sicher nicht in 4/4 wechseln - das ist eine Frage der Sichtweise. So, wie es jetzt ist, haben Sie sich beim Staat Geld geliehen, und das voraussichtlich zinslos. Mit 4/4 hätten Sie evtl. dem Staat Geld geliehen, und das ebenfalls zinslos (Wobei die Zinslosigkeit bei den derzeitigen Zinssätzen natürlich auch kein Drama ist).

An der Nachzahlung an sich ist ja auch nix Schlimmes - die Steuer für Sie beide ist immer die gleiche, die Steuerklassen wirken sich nur auf die unterjährige Auszahlung aus. Wenn die Nachzahlung für Sie persönlich ein Problem darstellt, können Sie den Freibetrag weglassen oder auf 4/4 wechseln... Dann bekommen Sie unterjährig weniger ausbezahlt, dafür aber nach Erklärung eine Erstattung. Oder Sie wechseln auf 4/4 mit Faktor - dann treffen Sie die tatsächliche Steuerlast ziemlich genau, sofern sich an den Einkünften nichts ändert. Schließlich können Sie jetzt auch einfach alles so lassen, wie es ist: - da die Nachzahlung mehr als 400 € beträgt, wird das Finanzamt zusätzliche Vorauszahlungen festsetzen, damit verteilt sich die anstehende Nachzahlung für 2018 auf das ganze Jahr.
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