"Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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MrFax
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von MrFax »

Noch mal eine Nachfrage: Gilt bei Deinstreisen nur die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Ziel (x2) oder ist die Entfernung zwischen Wohnsitz und Ziel (x2) absetzbar?
reckoner
Beiträge: 1046
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von reckoner »

Hallo,
ich kann mehrere Strecken eingeben, aber nur eine Adresse, es sei denn das wird am Ende der Erklärung noch mal abgefragt.
Nein, das wird ziemlich sicher nicht abgefragt, wo soll WISO das denn hinpacken (WISO hat am Ende auch nur die normalen Formulare).
Unter Entfernungspauschale gibt es aber - jeweils - ein Freitextfeld, und da kann man Adressen, Zeiten und Gründe eintragen. Sicher gibt es das bei WISO auch, im offiziellen Formular ist das für die Entfernungspauschale Anlage N Zeile 31.
Dito für Reisekosten, auch dort kann und sollte man kurz skizzieren, wann, wohin und warum man gereist ist.
Wenn es aufwendiger ist (sehr viele Dienstreisen), dann kann man natürlich auch eine gesonderte Aufstellung beilegen (etwa bei einem Vertreter ein Fahrtenbuch o.ä.), und in das Formular nur die Summe eintragen.
Klingt einleuchtend. Hab ich mich auch gewundert, dass es nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung steht. Werde die Auswärtskosten dann entsprechend kürzen.
Ja, würde ich jedenfalls so machen. Und diesen Umstand dann auch in dem besagten Textfeld erwähnen (also dass die Kosten um den Zuschuss gekürzt wurden - nicht dass das Finanzamt nochmal kürzt, wenn es von dem Zuschuss erfährt).
Gilt bei Deinstreisen nur die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Ziel (x2) oder ist die Entfernung zwischen Wohnsitz und Ziel (x2) absetzbar?
Grundsätzlich kannst du die Fahrten absetzen die du auch getätigt hast. Bist du direkt von zu Hause gefahren zählt das, und wenn du auf dem Weg beim ersten Arbeitsplatz vorbei bist (im Sinne von reingegangen, also nicht nur - zufällig - vorbeigefahren, weil es auf dem Weg lag), dann musst du die Fahrt aufteilen.

Unterschied Entfernungspauschale zu Dienstreise (sicher nicht abschließend):
Bei der Entfernungspauschale ist es egal wie du dich bewegt hast (PKW, Fahrrad, Mitfahrgelegenheit, zu Fuß etc.), es gibt nur 30 Cent pro Entfernungskilometer und der Höchstbetrag - ohne speziellen Nachweis - liegt bei 15.000 km bzw. 4.500 Euro.
Bei Dienstreisen musst du mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW gefahren sein, es gibt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (praktisch ist das der doppelte Betrag), und falls gewünscht darfst du die wirklichen Kosten nachweisen (Fahrtenbuch ist dann Pflicht).

Stefan
MrFax
Beiträge: 11
Registriert: 8. Dez 2017, 19:12

Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von MrFax »

Unterschied Entfernungspauschale zu Dienstreise (sicher nicht abschließend):
Bei der Entfernungspauschale ist es egal wie du dich bewegt hast (PKW, Fahrrad, Mitfahrgelegenheit, zu Fuß etc.), es gibt nur 30 Cent pro Entfernungskilometer und der Höchstbetrag - ohne speziellen Nachweis - liegt bei 15.000 km bzw. 4.500 Euro.
Bei Dienstreisen musst du mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW gefahren sein, es gibt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (praktisch ist das der doppelte Betrag), und falls gewünscht darfst du die wirklichen Kosten nachweisen (Fahrtenbuch ist dann Pflicht).

Stefan
Ich bin mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren. Die Belege habe ich nicht mehr, da eingereicht. Dass ich die besser kopiert hätte, weiß ich auch :-(.

Dort wo ich keine Erstattung habe muss ich also mit Fahrtenbuch nachweisen? Reicht es da nicht dass das plausibel ist?

Matthias
reckoner
Beiträge: 1046
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Dort wo ich keine Erstattung habe muss ich also mit Fahrtenbuch nachweisen?
Manchmal schreibe ich einfach zu viel, vergiss das mit dem Fahrtenbuch (war für etwas anderes).
Reicht es da nicht dass das plausibel ist?
Ja, sollte reichen. EDIT: Dann aber natürlich nur die Kosten der Fahrkarten, nicht die 30 Cent, nur so der Vollständigkeit halber.

Und wenn das nicht reicht poste nochmal hier.

Stefan
MrFax
Beiträge: 11
Registriert: 8. Dez 2017, 19:12

Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von MrFax »

Hat doch noch bis nach Weihnachten gedauert alle Daten einzutragen, aber unterm Weihnachtsbaum hat man ja noch bisschen andere Verpflichtungen :-).
Kann man eigentlich Werbungskosten ins nächste Jahr transferieren?
Hab einfach mal mein komplettes Studium im ersten Verdienstjahr mit angegeben in der Hoffnung, dass demnächst endlich entschieden wird, ob Erststudium auch Werbungskosten sind.
MrFax
Beiträge: 11
Registriert: 8. Dez 2017, 19:12

Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von MrFax »

Hat doch noch bis nach Weihnachten gedauert alle Daten einzutragen, aber unterm Weihnachtsbaum hat man ja noch bisschen andere Verpflichtungen :-).
Kann man eigentlich Werbungskosten ins nächste Jahr transferieren? Hab 2013 gar nicht so viel an Steuern gezahlt und könnte die osten gut in den Folgejahren gebrauchen.
Hab einfach mal mein komplettes Studium im ersten Verdienstjahr mit angegeben in der Hoffnung, dass demnächst endlich entschieden wird, ob Erststudium auch Werbungskosten sind.
reckoner
Beiträge: 1046
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Kann man eigentlich Werbungskosten ins nächste Jahr transferieren?
Nein, Kosten gehören grundsätzlich in das Jahr in dem man sie hatte (der Zahlungszeitpunkt ist entscheidend).
Vortragen kann man nur Verluste, dazu müssen die Werbungskosten aber höher als das Einkommen sein, und zwar in jedem Jahr in dem man vortragen möchte.
Konkret: Wenn du 2013 Verluste hattest, und erst 2017 richtige Gewinne, dann müssen 2014, 2015 und 2016 auch bei Null oder schlechter gelegen haben.
Hab 2013 gar nicht so viel an Steuern gezahlt und könnte die osten gut in den Folgejahren gebrauchen.
Die Steuererklärung ist kein Wunschkonzert.
Hab einfach mal mein komplettes Studium im ersten Verdienstjahr mit angegeben in der Hoffnung,
Auch da gilt das Abflussprinzip, es gehört also wahrscheinlich in mehrere Jahre.

Stefan
paylituzu
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Re: "Steuerneuling": Antragsveranlagung und Programme

Beitrag von paylituzu »

Thanks for the info.
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