Steuerklassenwechsel bei Arbeitslosigkeit im neuen Jahr
Steuerklassenwechsel bei Arbeitslosigkeit im neuen Jahr
Hallo. Ich habe eine Frage hinsichtlich des Steuerklassenwechseln zum Jahreswechsel bei Arbeitslosigkeit. Es ist mir bekannt, dass ich zur Festlegung der Höhe des Arbeitslosengeldes die Steuerklasse nicht ändern darf um ein höheres Arbeitslosengeld zu erhalten. Wie aber verhält es sich wenn das Arbeitslosengeld berechnet ist und ein neues Jahr beginnt. Konkret: Ich bin verheiratet, mein Mann und ich hatten beide die Steuerklasse 4 als ich im April die Kündigung erhielt. Nach dieser Steuerklasse (4) und meinem damaligen Nettoeinkommen, wurde die Höhe meines Arbeitslosengeldes berechnet. Können wir nun, also für das nächste Jahr, die Steuerklasse wechseln (Mein Mann 3, ich in die 5) ohne dass ich Einbußen beim Arbeitslosengeld habe, mein Mann aber ein höheres Nettoeinkommen erhält? Ich bedanke mich für Ihre Hilfe. VG
Re: Steuerklassenwechsel bei Arbeitslosigkeit im neuen Jahr
Ja, das dürfen Sie. Allerdings kann das zu Nachzahlungen nach der Steuererklärung führen, welche bei Alg-1-Bezug verpflichtend vorgeschrieben ist.
Re: Steuerklassenwechsel bei Arbeitslosigkeit im neuen Jahr
Hallo,
Man kann natürlich die Steuerklasse wechseln, egal zu welchem Zeitpunkt. Nur wird das Arbeitslosengeld dann in bestimmten Fällen anders berechnet.
Und damit beantwortet sich auch die Hauptfrage: Ja, man kann und darf die Steuerklassen wechseln, jederzeit.
Stefan
Das ist so nicht ganz korrekt.Es ist mir bekannt, dass ich zur Festlegung der Höhe des Arbeitslosengeldes die Steuerklasse nicht ändern darf um ein höheres Arbeitslosengeld zu erhalten.
Man kann natürlich die Steuerklasse wechseln, egal zu welchem Zeitpunkt. Nur wird das Arbeitslosengeld dann in bestimmten Fällen anders berechnet.
Und damit beantwortet sich auch die Hauptfrage: Ja, man kann und darf die Steuerklassen wechseln, jederzeit.
Stefan