Einspruch Einkommenssteuerbescheid

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Neru94
Beiträge: 1
Registriert: 29. Nov 2017, 16:33

Einspruch Einkommenssteuerbescheid

Beitrag von Neru94 »

Guten Tag,
ich bin Azubi und in Steuerklasse 1. Vor ein paar Wochen kamen Fachmänner vom Finanzamt in unsere Berufsschule und erzählten, dass es für uns Sinn machen würde eine Steuererklärung zu machen. Dies habe ich kurz danach gemacht und mir wurde auch bei ELSTER ONLINE angezeigt, dass ich Geld zurückbekommen.
Ein paar Wochen später bekam ich nun die Mitteilung, dass ich angeblich noch Steuern i.H.v. 31 Euro nachzahlen müsste. Daraufhin habe ich einen Einspruch eingelegt, da ich schließlich nicht verpflichtet bin eine Steuererklärung zu machen. Heute kam nun die Ablehnung, weil meine Vorsorgeaufwendungen niedriger sind als die Vorsorgepauschale und deswegen eine Steuererklärung Pflicht sei. Ich bitte um Hilfe, ob ich die Nachzahlung nun tätigen muss.



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reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Einspruch Einkommenssteuerbescheid

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich befürchte das Finanzamt hat recht.
Ich vertrete zwar die Auffassung, dass keine Pflichtveranlagung vorliegt (das ist aber sicher umstritten), aber das ist jetzt egal, du hast ja erklärt (das Finanzamt kann immer auf eine Erklärung bestehen).

Was mich etwas wundert ist, dass Elster zu einem anderen Ergebnis kam. Hast du vielleicht den klassischen Fehler gemacht und in Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 10 oder 11 (je nach Jahr) "Nein" angekreuzt?

Stefan
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Einspruch Einkommenssteuerbescheid

Beitrag von Severina »

Nach §46 Abs. 2 Nr. 3 EStG besteht die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn die beim Steuerabzug vom Arbeitslohn berechnete Vorsorgepauschale höher ist als die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen.

Diese betrifft vor allem Beamte, die freie Heilfürsorge erhalten - insbesondere Berufsgruppen, die ein hohes persönliches Risiko eingehen (Polizeibeamte, Soldaten...). Müssten diese Personen sich privat versichern, so hätten sie auf Grund ihres Berufsrisikos sehr hohe Beiträge zu zahlen, daher erhalten Sie freie Heilfürsorge.

Die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen sind daher oft sehr niedrig. Bei der Berechnung der Lohnsteuer wird aber die für alle Arbeitnehmer anzusetzende Pauschale angesetzt. Es ist damit zu rechnen, dass diese Personengruppe zukünftig häufiger zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert wird...
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