Steuererklärungspflicht als Arbeitsloser?
Steuererklärungspflicht als Arbeitsloser?
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage zur Abgabe der Steuererklärung als Arbeitsloser. Die Situation ist bei mir etwas speziell, aber ich versuche mich möglichst kurz zu fassen.
Vorab die wichtigsten Angaben: seit ein paar Jahren bin ich arbeitslos, ohne Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Steuerklasse 1, habe keine Sozialleistungen empfangen, finanzielle Unterstützung erfolgt nur durch die Familie bzw. Ersparnisse. Bisher war meinem Kenntnisstand nach also keine Abgabe der Steuererklärung notwendig. Mich beschäftigt nun allerdings die Frage, ob sich das für die letzten zwei Jahre geändert haben könnte.
Wenn ich im Netz suche, wann eine Abgabe Pflicht ist, stoße ich leider auf entgegensätzliche Angaben. Einmal heißt es, die Abgabe ist nur bei einem Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag verpflichtend, andererseits heißt es, gewisse steuerlich relevante Einkünfte müssen immer in der Steuererklärung angegeben werden (im Speziellen thesaurierte Ertäge von Fonds und Kryptowährungsgewinne).
2016 hatte ich in meinem Wertpapierdepot einen ausländischen, thesaurierenden Fonds, der ausschüttungsgleiche Erträge hatte, die nicht über die Abgeltungssteuer abgeführt werden konnten. Der Freistellungsauftrag bei dieser Bank wurde für 2016 nicht aufgebraucht, so dass die thesaurieren Ausschüttungen theoretisch noch darunter fallen könnten. Weiterhin gab es Verkäufe von Kryptowährungen, deren Kauf allerdings länger als ein Jahre zurücklag. Damit sollte auch hier keine Steuerzahlung notwendig geworden sein.
2017 wurde der Sparerpauschbetrag durch mehrere Aktienverkäufe überschritten, so dass direkte Abgeltungssteuern fällig wurden. Zusätzlich wurden weitere Kryptowährungen verkauft (wieder mit mehr als einem Jahr Haltedauer). Thesaurierte Fondserträge gab es bisher nicht. Da die Besteuerung von Fonds sich aber 2018 grundlegend ändert, besteht die Möglichkeit, dass hier für 2017 durch einmalige Steuerhässlichkeit noch welche anfallen könnten.
Insgesamt blieben allerdings alle Einkünfte bzw. Gewinne deutlich unter dem Grundfreibetrag. Meine Frage ist nun, ist es für mich zwingend notwendig für 2016 bzw. 2017 eine Steuerklärung abzugeben? Oder kann ich alle Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags einfach unter den Tisch fallen lassen?
Falls weitere Angaben notwendig sind, reiche ich die natürlich gerne nach. Vielen Dank schon mal!
Liebe Grüße
picci
ich hätte mal eine Frage zur Abgabe der Steuererklärung als Arbeitsloser. Die Situation ist bei mir etwas speziell, aber ich versuche mich möglichst kurz zu fassen.
Vorab die wichtigsten Angaben: seit ein paar Jahren bin ich arbeitslos, ohne Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Steuerklasse 1, habe keine Sozialleistungen empfangen, finanzielle Unterstützung erfolgt nur durch die Familie bzw. Ersparnisse. Bisher war meinem Kenntnisstand nach also keine Abgabe der Steuererklärung notwendig. Mich beschäftigt nun allerdings die Frage, ob sich das für die letzten zwei Jahre geändert haben könnte.
Wenn ich im Netz suche, wann eine Abgabe Pflicht ist, stoße ich leider auf entgegensätzliche Angaben. Einmal heißt es, die Abgabe ist nur bei einem Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag verpflichtend, andererseits heißt es, gewisse steuerlich relevante Einkünfte müssen immer in der Steuererklärung angegeben werden (im Speziellen thesaurierte Ertäge von Fonds und Kryptowährungsgewinne).
2016 hatte ich in meinem Wertpapierdepot einen ausländischen, thesaurierenden Fonds, der ausschüttungsgleiche Erträge hatte, die nicht über die Abgeltungssteuer abgeführt werden konnten. Der Freistellungsauftrag bei dieser Bank wurde für 2016 nicht aufgebraucht, so dass die thesaurieren Ausschüttungen theoretisch noch darunter fallen könnten. Weiterhin gab es Verkäufe von Kryptowährungen, deren Kauf allerdings länger als ein Jahre zurücklag. Damit sollte auch hier keine Steuerzahlung notwendig geworden sein.
2017 wurde der Sparerpauschbetrag durch mehrere Aktienverkäufe überschritten, so dass direkte Abgeltungssteuern fällig wurden. Zusätzlich wurden weitere Kryptowährungen verkauft (wieder mit mehr als einem Jahr Haltedauer). Thesaurierte Fondserträge gab es bisher nicht. Da die Besteuerung von Fonds sich aber 2018 grundlegend ändert, besteht die Möglichkeit, dass hier für 2017 durch einmalige Steuerhässlichkeit noch welche anfallen könnten.
Insgesamt blieben allerdings alle Einkünfte bzw. Gewinne deutlich unter dem Grundfreibetrag. Meine Frage ist nun, ist es für mich zwingend notwendig für 2016 bzw. 2017 eine Steuerklärung abzugeben? Oder kann ich alle Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags einfach unter den Tisch fallen lassen?
Falls weitere Angaben notwendig sind, reiche ich die natürlich gerne nach. Vielen Dank schon mal!
Liebe Grüße
picci
Re: Steuererklärungspflicht als Arbeitsloser?
Hallo,
das EStG ist da imho nicht eindeutig. Einerseits muss man bestimmte Dinge erklären (bei dir die Thesaurierungen), andererseits muss man unterhalb des Sparer-Pauschbetrages und auch unterhalb des Grundfreibetrages gar nicht erklären.
Für 2017 solltest du aber im eigenen Interesse eine Erklärung abgeben um die Abgeltungsteuer zurück zu erhalten. Und wenn dann korrekt, also mit den Thesaurierungen.
Und für später würde ich möglichst alle Unterlagen aufbewahren, die Fonds werden nämlich beim Verkauf besteuert und dann musst du darlegen, dass die Steuer schon gezahlt bzw. die Erträge freigestellt/steuerfrei waren.
Die Gewinne aus der Kryptowährung sind tatsächlich steuerfrei, das hast du richtig erkannt (aber Fifo-Prinzip beachten).
Stefan
das EStG ist da imho nicht eindeutig. Einerseits muss man bestimmte Dinge erklären (bei dir die Thesaurierungen), andererseits muss man unterhalb des Sparer-Pauschbetrages und auch unterhalb des Grundfreibetrages gar nicht erklären.
Für 2017 solltest du aber im eigenen Interesse eine Erklärung abgeben um die Abgeltungsteuer zurück zu erhalten. Und wenn dann korrekt, also mit den Thesaurierungen.
Und für später würde ich möglichst alle Unterlagen aufbewahren, die Fonds werden nämlich beim Verkauf besteuert und dann musst du darlegen, dass die Steuer schon gezahlt bzw. die Erträge freigestellt/steuerfrei waren.
Die Gewinne aus der Kryptowährung sind tatsächlich steuerfrei, das hast du richtig erkannt (aber Fifo-Prinzip beachten).
Stefan
Re: Steuererklärungspflicht als Arbeitsloser?
Hallo Stefan, vielen Dank für die Antwort!
Liebe Grüße
picci
Ich wusste nicht, das man Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrages zurückbekommt, wenn sie unterhalb des Grundfreibetrages liegen. Dann macht die freiwillige Abgabe ja in jedem Fall absolut Sinn.reckoner hat geschrieben:Für 2017 solltest du aber im eigenen Interesse eine Erklärung abgeben um die Abgeltungsteuer zurück zu erhalten. Und wenn dann korrekt, also mit den Thesaurierungen.
Wie würde dieser Nachweis denn konkret aussehen? Ich bin etwas verwirrt, denn wenn die Thesaurierungen bei Verkauf komplett besteuert werden, wieso müssen die dann jetzt schon jährlich versteuert werden? Im Grunde ist das doch doppelte Arbeit (jährlich versteuern und später zurückholen vs. beim Verkauf nur einmal versteuern).Und für später würde ich möglichst alle Unterlagen aufbewahren, die Fonds werden nämlich beim Verkauf besteuert und dann musst du darlegen, dass die Steuer schon gezahlt bzw. die Erträge freigestellt/steuerfrei waren.
Das wird vermutlich der kniffligste bzw. aufwändigste Punkt in der Erklärung, weil die Verkäufe nicht im selben Umfang erfolgen wie die Käufe. Ein Verkauf betrifft dann ggf. gleich mehrere Käufe. Und manche Käufe (wie Altcoins) waren ja noch nicht mal in Euro, es müssen also noch historische Wechselkurse recherchiert werden.Die Gewinne aus der Kryptowährung sind tatsächlich steuerfrei, das hast du richtig erkannt (aber Fifo-Prinzip beachten).
Liebe Grüße
picci
Re: Steuererklärungspflicht als Arbeitsloser?
Hallo,
Ansonsten muss man halt das Einkommen glaubhaft machen, im Extremfall über nachträgliche Steuererklärungen.
*was übrigens wirklich oft passiert, viele wissen gar nichts von den - nicht real erhaltenen - Erträgen
Und so schwierig ist das eigentlich auch nicht, wenn man sich ein bisschen mit Excel auskennt. Ich rate immer, solche Tabellen laufend zu pflegen (quasi eine art Buchhaltung).
Stefan
Dafür gibt es die Günstigerprüfung (Anlage KAP Zeile 4); diesen Antrag musst du stellen.Ich wusste nicht, das man Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrages zurückbekommt, wenn sie unterhalb des Grundfreibetrages liegen.
Im einfachsten Fall (Sparer-Pauschbetrag reichte noch deutlich) kann das Finanzamt das praktisch alleine erkennen, man muss ggf. aber darauf hinweisen.Wie würde dieser Nachweis denn konkret aussehen?
Ansonsten muss man halt das Einkommen glaubhaft machen, im Extremfall über nachträgliche Steuererklärungen.
Korrekt. Der Gesetzgeber hatte halt Angst, dass viele die jährliche Versteuerung vergessen*, und hat ein Sicherheitsnetz eingefügt. Ab 2018 ändert sich das auch wieder etwas.Ich bin etwas verwirrt, denn wenn die Thesaurierungen bei Verkauf komplett besteuert werden, wieso müssen die dann jetzt schon jährlich versteuert werden? Im Grunde ist das doch doppelte Arbeit (jährlich versteuern und später zurückholen vs. beim Verkauf nur einmal versteuern).
*was übrigens wirklich oft passiert, viele wissen gar nichts von den - nicht real erhaltenen - Erträgen
Wenn du dir sicher bist, dass es immer mehr als ein Jahr war, dann brauchst du gar nichts zu erklären.Das wird vermutlich der kniffligste bzw. aufwändigste Punkt in der Erklärung,
Und so schwierig ist das eigentlich auch nicht, wenn man sich ein bisschen mit Excel auskennt. Ich rate immer, solche Tabellen laufend zu pflegen (quasi eine art Buchhaltung).
Stefan
Re: Steuererklärungspflicht als Arbeitsloser?
Wenn du Post vom Finanzamt bekommst könnte es an den Beiträgen zu deiner Krankenkasse liegen. Die KRankenkassen nehmen dich ja nur wenn du erklärst das du mindestens 1000 €uro verdienst (das haben sie mit mir getan) und schwups muß du erklären wo du was verdienst hast
Re: Steuererklärungspflicht als Arbeitsloser?
Sind die nicht verpflichtet, jeden zu nehmen? Solange man die Beiträge zahlen kann, sollte denen doch egal sein, ob es tatsächlich ein regelmäßiges Einkommen gibt oder ob die Beiträge aus angespartem Geld bezahlt werden.
Re: Steuererklärungspflicht als Arbeitsloser?
Hallo,
Was Halbweise da meint kann ich auch nicht nachvollziehen.
Stefan
Ja, sind sie.Sind die nicht verpflichtet, jeden zu nehmen?
Was Halbweise da meint kann ich auch nicht nachvollziehen.
Stefan