Verlustvortrag für 2010 und 2011

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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student1986
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Verlustvortrag für 2010 und 2011

Beitrag von student1986 »

Guten Morgen,
derzeit ist ja die Situation um das Erststudium noch ungeklärt (BFH 2015), sodass ich gerne für 2010 und 2011 meine Studien-Werbungskosten angeben möchte.

Nun stellt sich die Situation bei mir wie folgt dar:

Ich habe nach meinem Studium (seit 2012) gearbeitet und für die Jahre 2012 und 2013 eine normale Steuererklärung abgegeben. Da zu dem Zeitpunkt die Ansage vom BFH noch nicht erfolgte (erst 2015), beinhaltet die ESt 2012 noch keinen Verlustvortrag.

Wie kann ich nun den Verlustvortrag 2010 und 2011 geltend machen? Geht das in meiner noch nicht erstellten ESt 2014? Oder muss und kann ich meine ESt 2012 ändern lassen?

Dann noch die Bitte: Wie sieht so ein Verlustvortrag aus? Erstelle ich dafür in Elster eine ESt (obwohl die vier Jahre seit 2010/ 2011 abgelaufen sind)? Oder gibt es dafür ein anderes Muster/ Formular?

Vielen Dank und schönes Wochenende
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag für 2010 und 2011

Beitrag von muemmel »

Geht das in meiner noch nicht erstellten ESt 2014? Oder muss und kann ich meine ESt 2012 ändern lassen Weder noch.
Wie kann ich nun den Verlustvortrag 2010 und 2011 geltend machen? Mittels eines Antrags auf Verlustfeststellung für 2010 und 2011.
Erstelle ich dafür in Elster eine ESt (obwohl die vier Jahre seit 2010/ 2011 abgelaufen sind)? Ja, und dann machen Sie Ihr Kreuz auf der ersten Seite bei "Antrag auf Verlustfeststellung".
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