Günstigerprüfung Sonderausgabenabzug "Riesterrente"

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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slinky
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Registriert: 18. Nov 2017, 20:09

Günstigerprüfung Sonderausgabenabzug "Riesterrente"

Beitrag von slinky »

Hallo in die Runde.

ich habe kürzlich meinen Steuerbescheid erhalten und habe eine Frage in der Hoffnung dass mir jemand helfen kann.
Ich habe meine Steuererklärung für 2016 mit dem Programm WISO Steuersparbuch 2017 gemacht und die Software errechnet anhand meiner Eingaben eine höhere Steuererstattung als das Finanzamt.

Konkret geht es in meinem Fall um die Berücksichtigung von Kinderzulagen bei der Günstigerprüfung zwecks Sonderausgabenabzugs bei der Riesterrente.
Meine Frau und ich (verheiratet) haben beide einen Riesterrentenvertrag und sind unmittelbar zulagenberechtigt.
Wir haben gemeinsam 2 vor 2007 geborene Kinder.
Damit stehen uns grundsätzlich Grundzulagen von 154€ sowie 300€ Kinderzulage für jedes Kind zu, also insgesamt 754€.

Bei der Abgabe der Steuererklärung habe ich die vom Programm vorgeschlagene Einzelveranlagung von Ehepartnern gewählt.
Ich habe nun den Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten und bei der Prüfung im Programm fällt auf, dass das FA meine geleisteten 2100€ Riesterrentenbeiträge für den Sonderausgabenabzug im Rahmen der Günstigerprüfung nicht berücksichtigt hat.

Die Begründung des Finanzamts in den Erläuterungen ist:
"Ein Sonderausgabeabzug der geltend gemachten Altervorsorgebeiträge (§10a EStG) in Höhe von 2100 EUR kommt nicht Betracht, weil der nach Ihren Angaben berechnete Zulagenanspruch in Höhe von 754 EUR günstiger ist."

Das Finanzamt geht bei der Prüfung offensichtlich, anders als das WISO Sparbuch, bei meiner Erklärung von den vollen Zulagen (Grundzulage + Kinderzulage) aus.
Da die Kinderzulagen auf den Riestervertrag meiner Frau laufen, wurden bei ihr ebenfalls die vollen Zulagen von 754€ (Grund + Kinderzulage) berücksichtigt.
In ihrem Steuerbescheid steht in den Erläuterungen demzufolge genau der gleiche Satz.

Ich habe nun beim FA nachgefragt und mir wurde gesagt, dass aufgrund der gewählten Einzelveranlagung immer bei beiden Ehepartnern der volle Zulagenanspruch berücksichtigt wird.

Es stellt sich mir nun die Frage, ob es richtig ist, dass das FA die Kinderzulage bei beiden Ehepartnern immer voll berücksichtigt, obwohl uns
doch die Kinderzulage (egal ob einzeln oder zusammen veranlagt) nur einmal zusteht? Demnach müssten doch eigentlich die Kinderzulagen bei meiner Frau
voll und bei mir eben nur die Grundzulage berücksichtigt werden. Damit käme der Sonderausgebnabzug bei mir wieder in Betracht, so wie es das WISO Sparbuch berechnet hat.

Hat das Programm oder das FA hier einen Fehler gemacht? Gibt es eine gesetzliche Regelung dafür?
Sollte ich Einspruch einlegen?

Über Rückmeldungen bedanke ich mich vorab.

Grüße
Raik
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