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Einzelveranlagung jetzt Steuervorauszahlung

Verfasst: 1. Nov 2017, 16:10
von katjes7
Hallo,

ich habe unsere ( Steuerklasse 3 und 5) Steuererklärung über ein Steuerprogramm gemacht. Da wurde mir die Einzelveranlagung ( da ich 2016 hohe außergewöhnliche Belastungen hatte) vorgeschlagen, da ich dort mehr Steuerrückzahlung erhalten sollte. Jetzt ist es so das mein Partner Steuern nachzahlen muss und ich eine Steuererstattung bekomme.
Das ärgerliche ist aber das mein Partner eine Steuervorauszahlung für 2017/ 2018 machen soll. Kann ich das irgendwie rückgängig machen?

Ich habe dabei wirklich nicht bis zum Ende gedacht. Für 2017 werden wir wieder Zusammenveranlagen.

Bei bisheriger Zusammenveranlagung haben wir immer eine Steuererstattung gehabt und das wird auch 2017 der Fall sein.

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie wir aus der Steuervorauszahlung rauskommen?

Re: Einzelveranlagung jetzt Steuervorauszahlung

Verfasst: 1. Nov 2017, 17:18
von muemmel
Kann ich das irgendwie rückgängig machen? Klar - wenn Sie die Einzelveranlagung beantragt haben, können Sie das innerhalb der Einspruchsfrist widerrufen. Siehe hier: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home
Kann mir jemand einen Tipp geben, wie wir aus der Steuervorauszahlung rauskommen? Auch das - der Partner legt ebenfalls Einspruch ein, beantragt Zusammenveranlagung und gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung.

Re: Einzelveranlagung jetzt Steuervorauszahlung

Verfasst: 2. Nov 2017, 12:41
von StephanM
Im Gesamtergebnis ist anscheinend die getrennte Veranlagung gemäß Programm günstiger. Bitte vor dem Einspruch noch mal prüfen. Ist es so, dann sollte das auch so bleiben.

Die Vorauszahlung für den Partner wurden angesetzt, da er eine hohe Nachzahlung leisten muss. Um hiervon abzukommen, einen Antrag an das Finanazmt auf Herabsetzung der Vorauszahlungen auf 0 EUR stellen, mit der Begründung, das im Folgejahr die Zusammenveranlagung gewählt wird.
Gegen die Festsetzung von Vorauszahlungen ist kein Einspruch nötig, da Vorauszahlungen kraft Gesetz immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen und somit jederzeit änderbar sind.

Re: Einzelveranlagung jetzt Steuervorauszahlung

Verfasst: 7. Nov 2017, 09:59
von katjes7
Vielen Dank für die Antworten!