ehegattensplitting wenn verheiratet mit ausländer?
ehegattensplitting wenn verheiratet mit ausländer?
mein ehemann ist aus kenia. noch student. wir wohnen zusammen und sind verheiratet in deutschland. er hat ein studentenvisum für die gesamte studiendauer (noch 2 jahre). funktioniert unter diesen umständen eine zusammen veranlagung auch (ehegattensplitting) oder erst nachdem er die deutsche staatsbürgerchaft hat? danke!
Re: ehegattensplitting wenn verheiratet mit ausländer?
Steuerlich wird hier jeder gleich behandelt. Insofern dürfen Sie sich selbstverständlich zusammen veranlagen lassen.
Wieso hat er übrigens ein Studentenvisum? Als Gatte einer dt. Staatsangehörigen sollte er eine AE nach § 28 AufenthG haben, d. h., nicht als Student, sondern als Angehöriger eines dt. Staatsangehörigen - da sollte er sich mal drum kümmern.
Wieso hat er übrigens ein Studentenvisum? Als Gatte einer dt. Staatsangehörigen sollte er eine AE nach § 28 AufenthG haben, d. h., nicht als Student, sondern als Angehöriger eines dt. Staatsangehörigen - da sollte er sich mal drum kümmern.