Steuererklärung (Student)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Hag1988
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Steuererklärung (Student)

Beitrag von Hag1988 »

Hallo Servus,

ich sitze grade an meiner Steuererklärung (4 Jahre rückwirkend!). Im Rahmen meines Medizinstudiums habe ich mir viele Bücher über Ebay kaufen müssen, da diese ganz neu exorbitant teuer waren. Nun meine Frage, ich habe keine richtigen Rechnungen bekommen ich meine bei Ebay ist es jetzt auch nicht so üblich, allerdings habe ich bei meinen Überweisungen stehts angegeben welches Buch ich gekauft habe und dies ist auch retrospektiv in meinen Kontoauszügen ersichtlich. Ist es nun möglich die Kontoauszüge anzugeben? Rechnungen bei Ebay anzufordern ist nach vier Jahren quasi unmöglich.

Nun meine zweite Frage. Ich habe jährliche Arztkosten von c.a. 120-200 Euro gehabt, sollte ich diese mit angeben oder lohnt es sich nicht? Es sind hauptsächlich medizinische Präparate gewesen Antibiotika etc.

Gruß
Hagedorn
muemmel
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Re: Steuererklärung (Student)

Beitrag von muemmel »

War das die Erstausbildung oder nicht? Und welche Einkünfte hatten Sie während des Studiums?
Hag1988
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Re: Steuererklärung (Student)

Beitrag von Hag1988 »

Hallo,

es handelt sich hierbei um meine Erstausbildung.Neben dem Studium hatte ich einen Nebenjob mit 430 Euro / Monat und 500 Euro Bafög.

Gruss
Hag1988
muemmel
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Re: Steuererklärung (Student)

Beitrag von muemmel »

Na, dann können Sie das alles knicken. Steuern gezahlt haben Sie keine - es gibt also nichts zurück. Und vortragbare Kosten gibt es auch nicht - Studienkosten in der Erstausbildung sind nämlich nicht vortragbare Sonderausgaben. Und die Arztkosten sind außergewöhnliche Belastungen - ebenfalls nicht vortragbar. Kurzum - die Arbeit können Sie sich sparen.
Hag1988
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Re: Steuererklärung (Student)

Beitrag von Hag1988 »

Vielen Dank, ganz ehrlich ich bin froh drum, dann muss ich es nicht suchen.

Was sind tortragbare Kosten? Kennen sie Literatur oder ein Link auf einer guten übersichtlichen Seite?

Und wie sieht es mit meinem E-bay problem aus
muemmel
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Re: Steuererklärung (Student)

Beitrag von muemmel »

Was sind tortragbare Kosten? Werbungskosten. Und Kosten der Ausbildung sind nur in der Zweitausbildung Werbungskosten und ansonsten Sonderausgaben - darum habe ich danach gefragt.
Und wie sieht es mit meinem E-bay problem aus Was für ein Problem? Sie können die Kosten nicht absetzen - also ist es völlig belanglos, ob Sie die belegen können. Falls Sie es so rein theoretisch wissen wollen - ja, die Kontoauszüge würden wohl ausreichen.
Hag1988
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Re: Steuererklärung (Student)

Beitrag von Hag1988 »

Irgendwie sind alle Seiten unstimmig laut der vereinten Lohnsteuerhilfe (https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/aus ... etzen.html) wird folgendes dargelegt:

,,Egal ob erste oder zweite Ausbildung, diese Kosten kannst du steuerlich geltend machen:

-Zinsen für ein Bildungsdarlehen wie beispielsweise BAföG oder den KfW-Studienkredit.
-Studiengebühren sowie Semester-, Lehrgangs-, Prüfungs- und Zulassungsgebühren etc.
-Portokosten für Briefe an die Hochschule, insb. beim Fernstudium.
-Ausgaben für sogenannte Arbeitsmittel wie Fachliteratur, einen Computer, ---
-Büromaterial oder einen Schreibtisch. Ebenso Kosten für ein eigenes Arbeitszimmer.
-Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte, zum Beispiel zur Universität oder Fachhochschule.
-Hin- und Rückfahrt zu privaten Lern- und Arbeitsgemeinschaften.
-Kosten für eine Unterbringung am auswärtigen Ausbildungsort - also Miete, -----
-Nebenkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung etc. U
-Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für vorgeschriebene Studienreisen, ----Exkursionen, Praktika oder wenn du anderweitig aufgrund deiner Ausbildung länger von Zuhause weg bist. Das gilt auch für ein Auslandssemester."

Laut dieser Seite wären dann die Literaturanschaffungen die ich via Ebay gekauft habe doch nicht so belanglos?!

Gruß Hag1988
muemmel
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Re: Steuererklärung (Student)

Beitrag von muemmel »

Und die Literatur gedachten Sie jetzt wovon abzusetzen? Von den 430 Euro, auf die gar keine Steuern gezahlt wurden? Nehmen wir mal ein Beispiel: Sagen wir, Sie hatten 2015 5.000 Euro Einnahmen (Bafög gilt nicht als Einnahme) und 1.000 Euro Sonderausgaben für Fachbücher. Dann wird das Finanzamt das natürlich anerkennen und Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt von 5.000 auf 4.000 Euro. Das nützt Ihnen jedoch gar nichts, denn die festzusetzende Steuer liegt in beiden Fällen bei null. Und da nichts gezahlt wurde, wird halt auch nichts erstattet. Es hat also keinerlei Sinn, eine Steuererklärung einzureichen.
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