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Beschädigte Kleidung

Verfasst: 24. Mai 2017, 12:06
von FrediSteuer
Hallo community,

ich habe mal wieder eine Frage bei der ich mir unsicher bin. Ich wusste nicht in welcher Kategorie das Thema am besten hinpasst.

Ich habe im Geschäft meinen Anzug beschädigt, dass er nicht wiederverwendbar ist. Ich würde diesen gern auf bei den Arbeitsmittel ansetzen (auf 5 Jahre Abschreiben). Was benötigt/verlangt, das Finanzamt alles als Nachweis? Reicht die Orginalrechnung oder wird ein Eigenbeleg benötigt?

Viele Grüße

Re: Beschädigte Kleidung

Verfasst: 24. Mai 2017, 12:29
von schlauelia
ist nicht Ihr Ernst?
Anzug ist keine Arbeitskleidung, die steuerlich berücksichtigt wird!
Lia

Re: Beschädigte Kleidung

Verfasst: 24. Mai 2017, 21:51
von FrediSteuer
schlauelia hat geschrieben:ist nicht Ihr Ernst?
Doch mein voller sogar ;)
schlauelia hat geschrieben: Anzug ist keine Arbeitskleidung, die steuerlich berücksichtigt wird!
Lia
Ich will auch nicht den Anzug als Arbeitskleidung absetzen, sondern den Schaden an meinem Anzug der eine gewisse Nutzungsdauer hatte. Der Schaden ist im Geschäft passiert.

Re: Beschädigte Kleidung

Verfasst: 25. Mai 2017, 02:48
von muemmel
Ich will auch nicht den Anzug als Arbeitskleidung absetzen Und warum wollen Sie ihn dann abschreiben? Wenn Sie einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit hätten, würden Sie den wohl auch nicht abschreiben... Ich hege ebenfalls gewisse Zweifel an der Erfolgsfähigkeit, aber wenn überhaupt, wäre hier halt der Restwert anzusetzen, ohne Abschreibung.

Re: Beschädigte Kleidung

Verfasst: 25. Mai 2017, 11:03
von FrediSteuer
muemmel hat geschrieben:Und warum wollen Sie ihn dann abschreiben? Wenn Sie einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit hätten, würden Sie den wohl auch nicht abschreiben...
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mei ... 78349.html
Einen kleinen Trost gibt es aber: Wird die normale Kleidung bei einem konkreten beruflichen Ereignis beschädigt oder beispielsweise bei einem Büroangestellten durch Druckertoner verschmutzt, können die Schadenskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden.

muemmel hat geschrieben:Und warum wollen Sie ihn dann abschreiben? Wenn Sie einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit hätten, würden Sie den wohl auch nicht abschreiben... Ich hege ebenfalls gewisse Zweifel an der Erfolgsfähigkeit, aber wenn überhaupt, wäre hier halt der Restwert anzusetzen, ohne Abschreibung.
Ob es Erfolg hat wird man sehen, wie immer ;). Die Frage war eher braucht man eine Orginalrechnung, reicht ein Eigenbeleg usw.? Aber wenn keiner damit Erfahrung hat, weiß das wohl keiner so genau.
Ja klar den Restwert meinte ich, sorry...

Re: Beschädigte Kleidung

Verfasst: 25. Mai 2017, 11:34
von schlauelia
was ist "im Geschäft"? Eigener Laden, angestellt? Was ist genau passiert, wer war Schuld...
Etwas genauer muss die Schilderung schon sein!
Lia

Re: Beschädigte Kleidung

Verfasst: 25. Mai 2017, 19:07
von FrediSteuer
schlauelia hat geschrieben:was ist "im Geschäft"? Eigener Laden, angestellt? Was ist genau passiert, wer war Schuld...
Etwas genauer muss die Schilderung schon sein!
Lia
Ist doch erstmal zweitrangig und nicht meine Frage gewesen!
Betrieblicher Unfall als Angestellter, wie im oben im Zitat beschrieben.

Re: Beschädigte Kleidung

Verfasst: 26. Mai 2017, 16:48
von muemmel
Ist doch erstmal zweitrangig und nicht meine Frage gewesen! Das mag ja sein, aber das FA wird Sie dasselbe fragen. Und schlauelia wollte halt schon mal abschätzen, ob Sie da nun eigentlich Chancen haben - insofern finde ich die Frage durchaus berechtigt.