Guten Tag,
meine Frau ist Lehrerin und kann daher ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen. Dies haben wir die vergangenen Jahre auch immer so gemacht. Seit Mitte letzten Jahres mache ich jetzt jedoch an zwei Tagen in der Woche Homeoffice. An den anderen Tagen bin ich im Büro. Ich habe auch jederzeit die Möglichkeit in meinen Telearbeitstagen ins Büro zu fahren. Ich alleine hätte also kein Anrecht darauf ein Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen.
Wir haben nur ein Arbeitszimmer, dass wir uns teilen. Muss ich bei der Steuererklärung jetzt angeben, "gemeinsame genutztes Arbeitszimmer beider Ehegatten" obwohl für mich der Platz gar nicht absetzbar wäre?
Hoffe ich habe alles verständlich niedergeschrieben. Freue mich auf eure Antworten.
Gruß,
Jens
Gemeinsam genutztes Arbeitszimmer richtig absetzen
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Gemeinsam genutztes Arbeitszimmer richtig absetzen
bei zwei Tagen Homeoffice wird kein Arbeitszimmer anerkannt! Lassen Sie alles so wie bisher - AZ voll bei Ehefrau!
Lia
Lia