Lohnsteuerjahresausgleich 2016 Ersattung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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hises2003
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Lohnsteuerjahresausgleich 2016 Ersattung

Beitrag von hises2003 »

Hallo @all.
ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig
ich befinde mich zzt. in einer Ausbildung.
Bis jetzt habe ich immer mit WISO Steuer Ihre Lohnsteuer gemacht.
Leider bekomme ich für das Jahr 2016 immer 0,00 € als Erstattung raus, was mich doch sehr verwundert.
Im Programm steht unter dem Punkt Arbeitnehmer Laufende Nummer der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 4. Einbehaltene Lohnsteuer (von 3.) 0,00€. Das Programm jedoch gibt den Hinweis:
Aufgrund der Höhe des Arbeitslohns und der Steuerklasse wird normalerweise Lohnsteuer fällig
Alleine die Fahrtkosten belaufen sich auf 1947,30 €.
Zumal ich noch einen Nebenjob auf maximal 450,00 € Basis habe. Verdiene allerdings nicht immer 450,00€ sondern je nach Diensten im Monat.
Hier sagte mein Arbeitgeber, ich müsste hierfür keinen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung haben, da sowieso bei einem 450,00€ Job keine Steuern gezahlt wir.
Ich meine allerdings immer bis dato 2016 eine mit eingetragen zu haben
Ich habe eben noch mal alles von neuem erstellt, die Erstattung i. H. von 0,00€ bleiben jedoch nach wie vor.


Folgende Angaben sind auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2016 vorhanden:


Steuerklasse 1
2. Anzahl U=0
3. 11729,12€
22a. 1096,66
23a. 1096,66
25.985,23
26.155,94
27. 175,95

Mehr angaben sind nicht vorhanden.


Habt ihr einen Rat, was hier falsch sein könnte? oder ist alles korrekt?

Vielen Dank

Gruß hises2003
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Lohnsteuerjahresausgleich 2016 Ersattung

Beitrag von schlauelia »

wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde, kann auch nichts zurück erstattet werden! Und der Minijob wird NICHT eingetragen, da hat der Arbeitgeber Recht!
Sie brauchen auch keine Einkommensteuererklärung 2016 ( Lohnsteuerjahresausgleich heißt es nicht!)abzugeben. Heften Sie alles ab unbd warten Sie auf 2017: vielleicht ist das Azubi-Gehlat gestiegen und Lohnsteuer einbehalten. Dann versuchen Sie es im nächsten Jahr nochmal.
Lia
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