Hallo,
seit Jahren lasse ich meine Steuererklärung aus Faulheitsgründen von der Lohi machen.
Seit 6 Monaten habe ich einen Firmenwagen und ecke zum ersten mal mit meinen Berater an und komme nicht weiter.
Aktuell wird der Firmenwagen wie folgt versteuert:
1% Regelung + 0,03% * Anschaffungswert * 17 Kilometer
Es gibt die Möglichkeit über die Steuererklärung die echten Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte anzugeben:
1% Regelung + 0,002% * Anschaffungswert * Fahrten * 17 Kilometer
Die 0,002% Regelung macht natürlich nur Sinn wenn ich weniger wie 15 Fahrten im Monat habe 0,002% * 15 = 0,03%
Soweit alles klar!
Allerdings sind wir uns uneinig was eine anrechenbare Fahrt ist.
Beispiel.
Mitarbeiter A fährt von Zuhause ins Büro .... ganz klar eine berechtigte versteuerbare Fahrt!
Mitarbeiter A fährt von Zuhause --> Kunden --> nach Hause .... auch ganz klar, eine nicht versteuerbare Fahrt!
Mitarbeiter A fährt von Zuhause zum Kunden und danach ins Büro .... DA sind wir uns uneinig!
Meine Ansicht nach muss die Fahrt nicht versteuert werden.
Meins Sachbearbeiter sieht das allerdings anders.
Wie sieht es Steuerrechtlich aus? Denn bei Mitarbeiter B/C/D usw.. kennt das Finanzamt dies als nicht versteuerbare Fahrt an.
Für den Fall das ich die Steuererklärung doch selber mache, wie und wo trage ich dies ein?
Vielen Dank