Werden Vergünstigungen aus Gleitzone bei Zusammenveranlagung nachberechnet?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Nutzer287
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Registriert: 16. Mär 2017, 14:29

Werden Vergünstigungen aus Gleitzone bei Zusammenveranlagung nachberechnet?

Beitrag von Nutzer287 »

Guten Tag,

bei Recherchen zum sogenannten Midi-Job also der Gleitzone von 450,- bis 850,- Euro habe ich mir folgende Frage gestellt, die ich mir als Laie bisher nicht bei der Internetsuche beantworten konnte:

Wenn Person A einen Hauptberuf mit Lohn in der Gleitzone hat erhält er/sie den Vorteil keine monatliche Lohnsteuer zahlen zu müssen und geminderte Sozialversicherungsbeiträge. Gehen wir aber davon aus, dass Person A verheiratet ist und der Partner wie meist üblich deutlich mehr verdient. So wird vermutlich eine zusammenveranlagte Steuererklärung abgegeben.

Jetzt vermute ich
1.) dass beide Einkommen selbstverständlich gemeinsam veranlagt werden
bin mir jedoch nicht sicher, ob
2.) die Lohnsteuer somit "nachbezahlt" wird
und auch
3.) eine Nachzahlung für die durch Minderung weniger bezahlten Sozialversicherungsbeiträge entsteht.

Sollten sich alle drei Punkte bestätigten, wäre es doch eine Irreführung des Staates bei allen Steuerklassen außer Kl. 1 die Gleitzone zuzulassen. Oder ist es gar nur in Kl. 1 möglich so als Arbeitgeber abzurechnen?

Falls es eine Antwort gibt, vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werden Vergünstigungen aus Gleitzone bei Zusammenveranlagung nachberechnet?

Beitrag von muemmel »

Wenn Person A einen Hauptberuf mit Lohn in der Gleitzone hat erhält er/sie den Vorteil keine monatliche Lohnsteuer zahlen zu müssen und geminderte Sozialversicherungsbeiträge. Das ist falsch. Gleitzonenjobs werden wie jeder andere Job besteuert, und wenn Person A die Steuerklasse 5 hat, was ja naheliegend wäre, ist sie schon bei 500 Euro im Monat mit 45 Euro Lohnsteuer dabei.
wäre es doch eine Irreführung des Staates bei allen Steuerklassen außer Kl. 1 die Gleitzone zuzulassen Selbstverständlich kann man auch in Klasse 1 einen Midijob machen - man darf halt nur keinen weiteren Job haben, genau wie in den Klassen 2 bis 5.
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