Berücksichtigung Firmenwagen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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jochen35
Beiträge: 2
Registriert: 5. Mär 2017, 08:52

Berücksichtigung Firmenwagen

Beitrag von jochen35 »

Hallo,

auch wenn dieses Thema hier schon mehrfach behandelt wurde, bin ich nach dem Lesen der zahlreichen Beiträge nicht schlauer geworden. Kurz zu meiner Situation

Ich bin Angestellter eines großen Unternehmens und mir wurde ein Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf, zur Verfügung gestellt. Dieser wird nach der 1% und 0,03% Regelung versteuert, die entsprechenden Beträge werden in meiner monatlichen Entgeltabrechnung ausgewiesen. Von meinem Unternehmen erhalte ich in Kürze hierzu auch eine Kostendeckelungsbescheinigung in der die entsprechende Lohnbesteuerung bestätigt wird. Da ich mich für eine zusätzliche Sonderausstattung entschieden habe musste ich hierfür eine einmalige Zuzahlung leisten.

Nun meine Fragen:

1. Muss der geldwerte Vorteil in der Steuererklärung dennoch angegeben werden oder reicht die Kostendeckelungsbescheinigung als Nachweis aus.
2. Kann ich die einmalige Zuzahlung als Werbungskosten absetzen oder wie kann diese Berücksichtigt werden?

Viele Grüße
Jochen
Stonymelony80
Beiträge: 2
Registriert: 30. Mär 2017, 13:22

Re: Berücksichtigung Firmenwagen

Beitrag von Stonymelony80 »

Hallo,

eine Bescheinigung über den geldwerten Vorteil musst du nicht abgeben. In der Lohnabrechnung wird dies bereits abgegolten. Reicht also völlig aus, wenn du deine Lohnsteuerbescheinigung einreichst.

Fahre selbst seit 6 Jahren einen Dienstwagen und musste noch nie einen Beleg für den geldwerten Vorteil einreichen.

Die Einmalzahlung kannst du steuerlich leider nicht geltend machen. Das einzige, was vom Finanzamt akzeptiert wird, ist die private Beteiligung an der Leasingrate. Nur das mindert den geldwerten Vorteil.

Auf den restlichen Posten bleibst du sitzen (Beteiligung Versicherung, Sprit, Reparaturen etc.).

Wenn du dich also beteiligen musst, würde ich die Vereinbarung so gestalten, dass du dich an der Leasingrate beteiligst.
Ines33
Beiträge: 6
Registriert: 17. Nov 2016, 15:00

Re: Berücksichtigung Firmenwagen

Beitrag von Ines33 »

jochen35 hat geschrieben:
1. Muss der geldwerte Vorteil in der Steuererklärung dennoch angegeben werden oder reicht die Kostendeckelungsbescheinigung als Nachweis aus.

Jochen
Nein musst du nicht. Wie es bereits auch schon geschrieben wurde.
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