Wegekosten - Ich Arbeitnehmer / Frau nur Schülerin

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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dns_sl
Beiträge: 1
Registriert: 19. Jan 2017, 13:20

Wegekosten - Ich Arbeitnehmer / Frau nur Schülerin

Beitrag von dns_sl »

Hallo,

ich bin seit letztem Jahr verheiratet und meine Frau macht noch ihr Abi in Luxemburg, da sie vorher dort wohnte. Wir haben die LSt-Kl. 3/5. Ich habe mich gefragt, ob ich die Wegekosten ihrer täglichen Fahrt von Rheinland-Pfalz nach Luxemburg zur Schule irgendwie geltend machen kann.
Sie hat keine Beschäftigung, auch keinen Minijob, lediglich Schülerin. Da ich zum ersten mal die Steuererklärung als verheiratete Person mache, bin ich momentan sehr ratlos, ob es über meine Lohnsteuer "abgerechnet" werden kann, da bei ihr ja keine Lohnsteuerbescheinigung vorliegt.

leider habe ich bereits ewig nach einer Antwort gesucht, jedoch nichts gefunden. Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Lg
Zuletzt geändert von dns_sl am 19. Jan 2017, 14:49, insgesamt 1-mal geändert.
muemmel
Beiträge: 4843
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Wegekosten - Ich Arbeitnehmer / Frau nur Schülerin

Beitrag von muemmel »

Ich habe mich gefragt, ob ich die Wegekosten zur täglichen Fahrt von Rheinland-Pfalz nach Luxemburg irgendwie geltend machen kann. Können Sie machen, und zwar als Sonderausgabe mit 30 Cent pro Entfernungskilometer.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Wegekosten - Ich Arbeitnehmer / Frau nur Schülerin

Beitrag von StephanM »

Unter welcher Sparte der Sonderausgaben?
muemmel
Beiträge: 4843
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Wegekosten - Ich Arbeitnehmer / Frau nur Schülerin

Beitrag von muemmel »

Ich würde es in Zeile 44 des Mantelbogens schreiben ("Aufwendungen für Berufsausbildung der Ehefrau") - paßt nicht ganz, da es keine Berufsausbildung ist, aber Kosten für schulische Bildung werden halt analog zu Kosten der erstmaligen Berufsausbildung abgesetzt. Und eine passendere Rubrik sehe ich nirgends...
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Wegekosten - Ich Arbeitnehmer / Frau nur Schülerin

Beitrag von StephanM »

Der Sonderausgabenabzug hinsichtlich Berufsausbildungskosten gilt nicht für Kosten im Zusammenhang mit einem allgemeinbildenden Schulabschluss, wie z.B. einem Abitur. Die Kosten sind nicht absetzbar.
Anders sieht es aus, wenn bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde und es sich mit dem Abitur um eine Weiterqualifizierung handelt. Dann sind es absetzbare Werbungskosten der EF.
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