Einkommensteuer - zusammen veranlagt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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AnjaA.
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Einkommensteuer - zusammen veranlagt

Beitrag von AnjaA. »

Hallo zusammen,

also folgendes Szenario, mein Mann arbeitet als Angestellter in Vollzeit für eine Firma. Ich hingegen freiberuflich als Texterin in Heimarbeit( mit Kleinunternehmerregelung). Wir sind zusammen veranlagt. Er zahlt über seinen AG ganz normal seine Lohnsteuer. Jetzt war die erste Einkommensteuererklärung fällig. Ich hatte einen Gewinn von 2300€ circa für das Jahr 2015, laut Einkommensteuererklärung und Steuerberater muss ich da jetzt 441 € Einkommensteuer zahlen. Besteht da gar kein Grundbetrag mehr? Mir wurde das vor meiner Anmeldung als Freiberufler so erklärt das wir einen Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von um die 17.500 € hätten. Er meinte das ich kommendes Jahr bei dem was ich jetzt freiberuflich verdienen würde schon an die 2000 € Einkommensteuer zahlen müsste obwohl ich weit unter dem Betrag von 17.500€ mit meinem Mann liege?
muemmel
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Re: Einkommensteuer - zusammen veranlagt

Beitrag von muemmel »

obwohl ich weit unter dem Betrag von 17.500€ mit meinem Mann liege? Sie verdienen also beide zusammen weniger als 17.500 Euro?
AnjaA.
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Re: Einkommensteuer - zusammen veranlagt

Beitrag von AnjaA. »

selbständiger Arbeit nach zu urteilen ja, denn über seinen AG zahlt er ja Steuern. das einzigste was zu versteuern wäre wäre dementsprechend ja meine 2300 €
schlauelia
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Re: Einkommensteuer - zusammen veranlagt

Beitrag von schlauelia »

Ihr Mann hat Steuerklasse 3? Dann ist die LoSt sehr niedrig und bei jedem Euro, den Sie verdienen, kommt eine Nachzahlung raus.
Nimmt Ihr Mann Klasse 4 kann das nicht so schnell passieren, aber er hat jeden Monat weniger im Portemonnaie.
Die Jahressteuer ist immer gleich.

Die Grenze 17.500,-- gibt es bei der Umsatzsteuer und ist bei der ESt ca. der doppelte Grundfreibetrag.

Die Berechnung der Nachzahlung ist realistisch.

Lia
muemmel
Beiträge: 4835
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Re: Einkommensteuer - zusammen veranlagt

Beitrag von muemmel »

selbständiger Arbeit nach zu urteilen ja Die 17.500 Euro gibt es nicht pro Einkommensart, sondern pro Ehepaar. Offensichtlich liegen Sie beide mit dem Gesamteinkommen also über den 17.500 Euro - da müssen Sie selbstverständlich nachzahlen.
das einzigste was zu versteuern wäre wäre dementsprechend ja meine 2300 € Nö, zu versteuern ist Ihr Gesamteinkommen. Natürlich wird die Lohnsteuer Ihres Gatten auf die am Ende anfallende Steuer angerechnet, aber besteuert wird alles.
AnjaA.
Beiträge: 3
Registriert: 27. Sep 2016, 16:48

Re: Einkommensteuer - zusammen veranlagt

Beitrag von AnjaA. »

Das das pro Paar und nicht nur für mich gilt ist klar, ich dachte lediglich das es sich dabei um zusätzliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit handelt. Im Endeffekt heisst das, belassen wir das so dabei und mein Einkommen aus selbständiger Arbeit steigt dieses Jahr um das 5 Fache, habe ich kommendes Jahr Nachzahlung von über 2000€. Somit nimmt die Regierung dir jede Möglichkeit um in irgendeiner Art und Weise über den Monat zu kommen, und halten die Taschen auf. Ich arbeite 7 Tage die Woche um mit ca 800 - 900 € beisteuern zu können und nun das. Da kann ich mein Geschäft dicht machen. Kleinunternehmer hin oder her.
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einkommensteuer - zusammen veranlagt

Beitrag von muemmel »

Somit nimmt die Regierung dir jede Möglichkeit um in irgendeiner Art und Weise über den Monat zu kommen Weil sie auf 11.000 Euro Gewinn 2.000 Euro Steuern erhebt?
Da kann ich mein Geschäft dicht machen. Wenn Sie auf 9.000 Euro im Jahr verzichten wollen? By the way wäre es recht einfach gewesen, sich vorher mal über die Höhe der Steuern zu informieren...
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