Hilfe: Plötzlich verpflichtet der Einkommenssteuererklärung und angebliche Post vom Finanzamt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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maxkei
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Registriert: 19. Jun 2016, 01:53

Hilfe: Plötzlich verpflichtet der Einkommenssteuererklärung und angebliche Post vom Finanzamt

Beitrag von maxkei »

Hallo.

Ich bin gerade ein bisschen aus dem Häuschen. Um ehrlich zu sein: Extrem schockiert. Ich habe Post von meinem zuständigen Finanzamt bekommen. In diesem Schreiben werde ich aufgefordert einen dreistelligen Betrag nachzuzahlen, da ich der Aufforderung der Abgabe einer Steuererklärung für 2014 nicht nachgekommen bin. Ehrlich gesagt verstehe ich die Welt nicht mehr. Ich habe im vergangenen Dezember die Erklärung für 2012 abgegeben. Hier habe ich eine schöne Rückzahlung bekommen. Jetzt soll ich angeblich verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben? Ich musste das noch nie machen, auch habe ich nie Post bekommen in der ich aufgefordert wurde, dass ich eine abzugeben hätte. Aber beweisen kann man dies natürlich m Zweifelsfall wohl nicht, oder? Selbst wenn die Aufforderung postalisch mir zugeschickt wurde, muss das doch mehr als ein kleiner Brief gewesen sein. Sowas geht doch nicht unter. Was ist denn dann mit den Jahren 2013 und 2015? Für diese Jahre habe ich bis jetzt auch noch keine Erklärung gemacht. Und zwischenzeitlich hat sich bei mir nichts geändert. Ich bin weder Selbstständig noch habe ich andere Einkünfte. Ich bin lediglich selbst beim Staat angestellt. Single und nicht verheiratet. Wie gesagt: Ich habe noch nie eine abgeben müssen und es hat sich zwischenzeitlich nichts bei mir geändert. Ach ja: Der Brief ist definitiv echt.
Am Montag werde ich mal beim Finanzamt anrufen und fragen, was da los ist und schriftlich Einspruch erheben. Könnt ihr mir bitte jetzt schon mal Tipps geben was ich dagegen machen könnte. Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung. Die könnte mir da doch auch helfen, oder?
Denke euch im Voraus. Grüße Max.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Hilfe: Plötzlich verpflichtet der Einkommenssteuererklärung und angebliche Post vom Finanzamt

Beitrag von StephanM »

Sofern man durch irgend etwas dazu verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, so erhält man dafür nicht unbedingt einen Brief, denn es gibt die gesetzte, die eventuell eine Abgabepflicht für die Erklärung vorsehen.

Wenn also eine Schätzung erfolgte, so muss es für die Abgabepflicht einen gesetzlichen Grund geben. Ohne diesen Grund ist eine Schätzung nicht zulässig. Daher auf alle Fälle den Grund erfragen. Die Gründe, die sich bei Angestellten ergeben können sind in §46 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgeführt. Einige sind z.B. Erhalt von Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, ...)

Vielleicht den Einkommensteuerbescheid genau ansehen und prüfen, welche Einkünfte dort aufgeführt sind. Steht im Erläuterungsteil außer dem Hinweis, dass es sich um eine Schätzung handelt noch irgend etwas mehr, was eine Abgabepflicht vermuten lässt? Irgend etwas von Progressionsvorbehalt vielleicht? Eine solche Begründung/Erläuterung müsste im vorderen Bereich der Erläuterung aufgeführt sein, bevor darüber geschrieben wird das der Bescheid vorläufig ist, weil... .
maxkei
Beiträge: 5
Registriert: 19. Jun 2016, 01:53

Re: Hilfe: Plötzlich verpflichtet der Einkommenssteuererklärung und angebliche Post vom Finanzamt

Beitrag von maxkei »

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe mir bereits den §46 EStG zugemüte geführt. Ich habe weder Arbeitslosengeld, noch Krankengeld, o. ä. bezogen. Ich war das komplette Jahr über in Lohn und Brot und nie Krank. Ich habe lediglich nahtlos den Arbeitgeber gewechselt. Ich bin nicht verheiratet, habe keine Kinder. Welcher der Absätze könnte denn da überhaupt noch zutreffen? Vorallem verstehe ich es nicht, weil ich noch nie eine Erklärung abgeben musste. Ist es denn relevant wie viel ich über das Jahr verdient hatte? Es gibt ja den Steuerfreibetrag von ca. 8500 Euro. Dieser ist aber für mich diesbezüglich nicht relevant, lediglich für Selbstständige, oder?

In dem Bescheid steht: "Art der Steuerfestsetzung: Der Bescheid ergeht nach § 164, Abs. 1 AO unter Vorbehalt der Nchprüfung. Er ist nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig." Ansonsten ist noch afgeführt, wie viel Steuer ich bereits bezahlt hatte und wie viel festgesetzt wurden. Unter Besteuerungsgrundlagen steht "Berechnung des versteuernden Einkommens: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Bruttoarbeitslohn [jeweilige Beträge]".

Herzlichen Dank für die Hilfe
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Hilfe: Plötzlich verpflichtet der Einkommenssteuererklärung und angebliche Post vom Finanzamt

Beitrag von muemmel »

Wenn also eine Schätzung erfolgte, so muss es für die Abgabepflicht einen gesetzlichen Grund geben. Der TE wurde aufgefordert, eine Erklärung abzugeben - das ist gesetzlicher Grund genug. Er hat es nicht gemacht - folglich ist eine Schätzung erfolgt. Da wäre wohl die einfachste Variante, umgehend die Erklärung für 2014 nachzureichen.
Selbst wenn die Aufforderung postalisch mir zugeschickt wurde, muss das doch mehr als ein kleiner Brief gewesen sein. Natürlich ist das ein "kleiner Brief" - was denn sonst?
maxkei
Beiträge: 5
Registriert: 19. Jun 2016, 01:53

Re: Hilfe: Plötzlich verpflichtet der Einkommenssteuererklärung und angebliche Post vom Finanzamt

Beitrag von maxkei »

muemmel hat geschrieben: Der TE wurde aufgefordert, eine Erklärung abzugeben - das ist gesetzlicher Grund genug.

Wie sieht denn solch eine Aufforderung aus? Wie gesagt: Mir ist nie etwas zugegangen. Und: ist es nicht so, dass ausschließlich dies hier die Grundlage ist:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
muemmel hat geschrieben: Natürlich ist das ein "kleiner Brief" - was denn sonst?
Ich gehe davon aus, dass ein Brief kommt in dem steht, dass ich ab sofort verpflichtet sei eine Erklärung abzugeben. Danach wird ja wohl ein weiterer Brief mit einer letzten Frist kommen. Also ein Art Mahnbrief. Ich hatte einfach nur einen Brief bekommen in dem steht, dass ich nichts abgegeben hätte und jetzt geschätzt wurde. Das kann doch nicht sein.
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Hilfe: Plötzlich verpflichtet der Einkommenssteuererklärung und angebliche Post vom Finanzamt

Beitrag von muemmel »

Wie sieht denn solch eine Aufforderung aus? "Sehr geehrter Herr Mustermann, gemäß § 149(1) AO werden Sie aufgefordert, bis zum .... eine Steuererklärung für das Jahr .... einzureichen."
Und: ist es nicht so, dass ausschließlich dies hier die Grundlage ist: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html Nö, so ist es nicht - siehe den gerade zitierten §.
Das kann doch nicht sein. Wieso? Warum sollten Briefe nicht auch mal verloren gehen? Oder anders gesagt: Was ist daran so schlimm, wenn Sie eine Erklärung einreichen würden?
maxkei
Beiträge: 5
Registriert: 19. Jun 2016, 01:53

Re: Hilfe: Plötzlich verpflichtet der Einkommenssteuererklärung und angebliche Post vom Finanzamt

Beitrag von maxkei »

Eine soche Aufforderung ist bei mir niemals eingegangen. Wenn solch ein Brief auf dem Postweg verloren gehen sollte ist das wohl hoffentlich nicht mein Problem. Zumindest kann es doch nicht sein, dass ich plötzlich einen Brief vom Finanzamt bekomme. Neben der mieserablen Schätzung muss ich auch noch 100 Euro Strafe zahlen. Für etwas was ich hätte machen sollen, mir aber nie zugetragen wurde. Das ist mein Problem an der Geschichte.

Ich habe meine Erklärungen bis dato immer freiwillig gemacht. Zum einen weil ich immer ordentlich Geld bekommen habe und zum anderen möglichst spät, da der Zinssatz ziemlich gut ist.

Ich wede morgen bei meinem zuständigen Finanzamt vorbeischauen und fragen, was es damit auf sich hat. Die werden mich wohl schon aufklären können.
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Hilfe: Plötzlich verpflichtet der Einkommenssteuererklärung und angebliche Post vom Finanzamt

Beitrag von muemmel »

Eine soche Aufforderung ist bei mir niemals eingegangen. Das sagten Sie schon mehrfach - dabei bestreitet das hier keiner. Aber ehe Sie sich jetzt endlos herumstreiten, wer nun die Beweislast für die verlorenen Briefe trägt, könnten Sie die Erklärung doch einfach machen - die Rechtsgrundlage kennen Sie ja nun, d. h., Sie wissen, daß das FA das verlangen darf. Irgendwelchen Strafen ist natürlich zu widersprechen - da haben Sie völlig recht.
maxkei
Beiträge: 5
Registriert: 19. Jun 2016, 01:53

Re: Hilfe: Plötzlich verpflichtet der Einkommenssteuererklärung und angebliche Post vom Finanzamt

Beitrag von maxkei »

Vielen Dank für die Aufklärung.
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