Einzelveranlagung wird nicht unabhängig vom FA bearbeitet, Fristverlängerung verweigert

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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zeros22
Beiträge: 1
Registriert: 24. Mär 2016, 20:30

Einzelveranlagung wird nicht unabhängig vom FA bearbeitet, Fristverlängerung verweigert

Beitrag von zeros22 »

Hallo an Alle,

ich habe bereits viel gesucht und gegoogelt, finde aber keine ausreichende Antwort.

Problem: Das Finanzamt verlangt die gleichzeitige Abgabe von einzeln veranlagten Erklärungen und verweigert Fristverlängerung.

Situation: Eheleute glücklich verheiratet, mit Einzelveranlagung aufgrund unterschiedlicher Einkommensarten.
Ehemann: Einkommen aus Nicht-selbstständiger Arbeit im Ausland, Mieteinnahmen in Deutschland.
Ehefrau: Einkommen aus Nicht-selbstständiger Arbeit in Deutschland.
Beide Steuerklasse 4/4.

Ehefrau hat bereits Steuererklärung im Februar fertiggestellt und abgegeben.
Ehemann erwartet erst in Q3 die restlichen Nebenkostenrechnungen der Mietwohnung und kann danach erst die Steuererklärung abgeben. Daher Antrag auf Fristverlängerung.

Das Finanzamt verweigert die Fristverlängerung und erwartet die Steuererklärung des Ehemann bis 11. April (!).
Das FA veranlagt auch die Erklärung der Frau nicht, solange die Erklärung des Ehemanns nicht eingegangen ist.
Was kann ich machen?
Muss ich (Ehemann) eine Erklärung mit angenommenen/geschätzten Falschwerten abgeben? Das sagte nämlich der nette Herr vom FA am Telefon, dass ich das machen soll. Das kommt mir etwas kurios vor.

Ist das nicht der Sinn einer EInzelveranlagung, nämlich dass die Erklärungen einzeln veranlagt werden (unabhängig voneinander)? Oder verstehe ich das falsch?

Bin um jede Hilfe dankbar.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Einzelveranlagung wird nicht unabhängig vom FA bearbeitet, Fristverlängerung verweigert

Beitrag von schlauelia »

Abgabefrist 11. 4. 2016 für 2015? Oder geht es um 2014? Vermutlich erwartet Ehefrau eine hohe Rückzahlung??
Haben Sie es mit einer schriftlichen Fristverlängerung versucht? Dann muss das FA auch einen schriftliche Ablehnung geben, gegen die man dann wieder vorgehen könnt!
Aber: geben Sie doch die Anlage V mit geschätzten Werten ab - auf Basis der Werte vom Vorjahr!
Es ist mir unverständlich, dass hier so eine merkwürdige Reaktion des FA gekommen sein soll. Zumal auch eine erneute Bearbeitung nach Einspruch bzw. Nachreichen der "richtigen" Ausgaben dem FA Arbeit macht!
Aber die beiden Einzelveranlagungen gehören schon zusammen, denn oft werden hier Querverbindungen gemacht und Beträge anders zugeordnet als erklärt.

Wenn alles über einen Stb laufen würde, hätte dieser eine Frist bis Jahresende.
Lia
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