Hallo,
wir sind eine 4x köpfige Familie und ich bin nachweislich über 6 Jahre mit meiner Partnerin zusammen.
(also wie verheiratet u. Bedarfsgeinschaft)
Meine Parterin hat kein Einkommen und ich habe eine kleine EinMann Firma mit ca. 28 T€ p.Anno Brutto Umsatz.
Mein Steuerberater kostet mich ca. 1000,-€ / pro Jahr und hat mich wie ein Junggeselle auf StKl.1 gesetzt.
Bedeutet erstmal alleine vom Finanzamt Forderungen:
Umsatzsteuer 3.800,-€
und volles Rohr
Einkommenssteuer 3.400,-€
weitere behördliche Rückforderungen 2.800,-€
Steuerberater 1000,-€,
Krankenkasse 2x zahlen ...und und und
Frage was kann man da wenigstens mit der Steuerklasse ändern?
Eheähnliche Gemeinschaft mit gemeinsamen Kind
Re: Eheähnliche Gemeinschaft mit gemeinsamen Kind
Nein, außerdem was soll das beim Gewerbe bringen, du bist ja kein Arbeitnehmer.
Steuerklassen sind nur für die Regelung des Lohnsteuerabzugs bei Arbeitnehmern, also Steuerung der Vorauszahlung. Das passiert bei Nichtarbeitnehmern durch die festgesetzte vierteljährliche Vorauszahlung.
Am Ende wird die Steuerberechnung unabhängig von der Lohnsteuerklasse bei allen nach dem gleichen Schema berechnet.
Steuerklassen sind nur für die Regelung des Lohnsteuerabzugs bei Arbeitnehmern, also Steuerung der Vorauszahlung. Das passiert bei Nichtarbeitnehmern durch die festgesetzte vierteljährliche Vorauszahlung.
Am Ende wird die Steuerberechnung unabhängig von der Lohnsteuerklasse bei allen nach dem gleichen Schema berechnet.
Re: Eheähnliche Gemeinschaft mit gemeinsamen Kind
Es sollte doch aber der Unterhalt für die Lebensgefährtin absetzbar sein, würde ich sagen. Allerdings pflegt sowas Steuerberatern bekannt zu sein....