Einzeln oder getrennt veranlagen, Änderung der beruflichen Situation
Verfasst: 28. Nov 2015, 14:45
Hallo,
bei uns (verheiratet, beide Lst-Klasse IV ohne Faktor, keine Kinder, keine Freibeträge, beide berufstätig, etwa gleiches Einkommen) ändert sich die berufliche Situation.
Hier die Daten:
Er:
- noch bis Ende des Jahres berufstätig, Einkommen etwa 35 k€
- ab 2016 arbeitslos, für die ersten 6 Monate kein ALG wegen Weiterbildung in Eigenregie,
- Abfindung (höherer 5-stelliger Betrag brutto), wird im Januar 2016 ausbezahlt (§ 34 EStG Fünftelregelung ratsam?)
- ab Mitte des Jahres 2016 wieder berufstätig, Einkommen für restliches Jahre etwa 20 k€
O D E R arbeitslos bis zum Ende des Jahres und erst danach wieder voll berufstätig mit 40 k€ pro Jahr.
Sie:
- voll berufstätig, 35 k€ pro Jahr
Meine Fragen:
Ist es sinnvoll, die Steuerklasse zu wechseln? Wenn ja, welche?
Ist eine getrennte Veranlagung sinnvoll? Wenn ja, für welchen Zeitraum?
Muss ich sonst noch etwas beachten um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten?
Meine Versuche mit meinen rudimentären Kenntnissen des Einkommensteuergesetzes reichen hier nicht aus um für die nächsten Jahre zu planen. Ich würde mich über ein paar Ideen freuen, vielen Dank schon mal vorab.
Gruß
Werner
bei uns (verheiratet, beide Lst-Klasse IV ohne Faktor, keine Kinder, keine Freibeträge, beide berufstätig, etwa gleiches Einkommen) ändert sich die berufliche Situation.
Hier die Daten:
Er:
- noch bis Ende des Jahres berufstätig, Einkommen etwa 35 k€
- ab 2016 arbeitslos, für die ersten 6 Monate kein ALG wegen Weiterbildung in Eigenregie,
- Abfindung (höherer 5-stelliger Betrag brutto), wird im Januar 2016 ausbezahlt (§ 34 EStG Fünftelregelung ratsam?)
- ab Mitte des Jahres 2016 wieder berufstätig, Einkommen für restliches Jahre etwa 20 k€
O D E R arbeitslos bis zum Ende des Jahres und erst danach wieder voll berufstätig mit 40 k€ pro Jahr.
Sie:
- voll berufstätig, 35 k€ pro Jahr
Meine Fragen:
Ist es sinnvoll, die Steuerklasse zu wechseln? Wenn ja, welche?
Ist eine getrennte Veranlagung sinnvoll? Wenn ja, für welchen Zeitraum?
Muss ich sonst noch etwas beachten um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten?
Meine Versuche mit meinen rudimentären Kenntnissen des Einkommensteuergesetzes reichen hier nicht aus um für die nächsten Jahre zu planen. Ich würde mich über ein paar Ideen freuen, vielen Dank schon mal vorab.
Gruß
Werner