Einzeln oder getrennt veranlagen, Änderung der beruflichen Situation

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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werner71
Beiträge: 3
Registriert: 28. Nov 2015, 14:27

Einzeln oder getrennt veranlagen, Änderung der beruflichen Situation

Beitrag von werner71 »

Hallo,
bei uns (verheiratet, beide Lst-Klasse IV ohne Faktor, keine Kinder, keine Freibeträge, beide berufstätig, etwa gleiches Einkommen) ändert sich die berufliche Situation.

Hier die Daten:
Er:
- noch bis Ende des Jahres berufstätig, Einkommen etwa 35 k€
- ab 2016 arbeitslos, für die ersten 6 Monate kein ALG wegen Weiterbildung in Eigenregie,
- Abfindung (höherer 5-stelliger Betrag brutto), wird im Januar 2016 ausbezahlt (§ 34 EStG Fünftelregelung ratsam?)

- ab Mitte des Jahres 2016 wieder berufstätig, Einkommen für restliches Jahre etwa 20 k€
O D E R arbeitslos bis zum Ende des Jahres und erst danach wieder voll berufstätig mit 40 k€ pro Jahr.

Sie:
- voll berufstätig, 35 k€ pro Jahr

Meine Fragen:
Ist es sinnvoll, die Steuerklasse zu wechseln? Wenn ja, welche?
Ist eine getrennte Veranlagung sinnvoll? Wenn ja, für welchen Zeitraum?
Muss ich sonst noch etwas beachten um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten?

Meine Versuche mit meinen rudimentären Kenntnissen des Einkommensteuergesetzes reichen hier nicht aus um für die nächsten Jahre zu planen. Ich würde mich über ein paar Ideen freuen, vielen Dank schon mal vorab.

Gruß
Werner
steuerinfoblog
Beiträge: 190
Registriert: 28. Feb 2012, 20:42

Re: Einzeln oder getrennt veranlagen, Änderung der beruflichen Situation

Beitrag von steuerinfoblog »

Hallo,

haben Sie schon mal ihre Zahlen in einem Steuerrechner eingegeben? Es ist ratsam hier Vergleichsberechnungen mit genauen Zahlen vorzunehmen, um dann eine richtige Entscheidung bezüglich der Steuerklassen und Einzel- oder Zusammenveranlagung treffen zu können.

Viele Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG
werner71
Beiträge: 3
Registriert: 28. Nov 2015, 14:27

Re: Einzeln oder getrennt veranlagen, Änderung der beruflichen Situation

Beitrag von werner71 »

Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.

Ja, das habe ich bereits gemacht. Es wird aber immer nur ein Jahr berücksichtigt. Eine Füntelregelung bei der Abfindung konnte ich aber nirgends eingeben.

Meine Zahlen entsprechen der Wirklichkeit, ein paar wenige Euros hin oder her.

Können Sie mir noch einen Rat geben, wie ich hier Ergebnisse erhalten kann? Mein Steuerprogramm ist von 2015, das hilft mir aber nicht wirklich bei der Strategie.

Gruß
Werner
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