Eheschließung Angestellter/Gewerbertreibender steuerlich betrachtet sinnvoll?
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Eheschließung Angestellter/Gewerbertreibender steuerlich betrachtet sinnvoll?
Hallo zusammen,
er Angestellter verdient ca. 80t€ p.a. sie Selbstständig als Dozentin macht ca. 30t€ Umsatz und studiert an der Fernuni per Abendstudium. Die Gesamtkosten des Studiums (700Eur p.a.) werden über ein steuerfreies stattliches Stupenium (2000Eur p.a) finanziert. Das Stipenium sollte Einkommenssteuerfrei sein. Der Zustand Ist in dieser Konstellation wird ohne Kinder ca. 3J. so anhalten.
Macht steuerlich betrachtet eine Heirat Sinn? Auf der einen Seite sind zwar deutliche Einkommensunterschiede vorhanden, auf der anderen Seite muss das Einkommen des Gewerbes auch zu einem anderen Satz versteuert werden. Als nennenswerter Aufwand käme Fahrzeugleasing hinzu (150Eur) bzw. eine jährliche Wegstrecke von ca. 7000km zu den Schulungsorten und vor allem die Krankenversicherung von 315Eur pro Monat.
Wie kann man grob die steuerliche Einsparung bei dieser Konstellation ermitteln bzw. was muss man ganz grob beachten oder hat eine Heirat hier nur Vorteile, wenn man dies früher oder später so oder so vor hat? Wo lauern hier ggf. Gefahren die man ggf. berücksichtigen sollte.
Gruß Chris
er Angestellter verdient ca. 80t€ p.a. sie Selbstständig als Dozentin macht ca. 30t€ Umsatz und studiert an der Fernuni per Abendstudium. Die Gesamtkosten des Studiums (700Eur p.a.) werden über ein steuerfreies stattliches Stupenium (2000Eur p.a) finanziert. Das Stipenium sollte Einkommenssteuerfrei sein. Der Zustand Ist in dieser Konstellation wird ohne Kinder ca. 3J. so anhalten.
Macht steuerlich betrachtet eine Heirat Sinn? Auf der einen Seite sind zwar deutliche Einkommensunterschiede vorhanden, auf der anderen Seite muss das Einkommen des Gewerbes auch zu einem anderen Satz versteuert werden. Als nennenswerter Aufwand käme Fahrzeugleasing hinzu (150Eur) bzw. eine jährliche Wegstrecke von ca. 7000km zu den Schulungsorten und vor allem die Krankenversicherung von 315Eur pro Monat.
Wie kann man grob die steuerliche Einsparung bei dieser Konstellation ermitteln bzw. was muss man ganz grob beachten oder hat eine Heirat hier nur Vorteile, wenn man dies früher oder später so oder so vor hat? Wo lauern hier ggf. Gefahren die man ggf. berücksichtigen sollte.
Gruß Chris
Re: Eheschließung Angestellter/Gewerbertreibender steuerlich betrachtet sinnvoll?
Man kann sich das kostenlose Elster-Programm herunterladen unter www.elster.de.
Dann macht man drei Berechnungen:
a) als Zusammenveranlagung
b) zwei Einzelveranlagungen, hier werden nun die festgesetzten Einkommensteuern addiert und mit der festgesetzten Einkommensteuer der Zusammenveranlagung verglichen.
Das geht momentan natürlich nur für 2014, aber die Zahlen für 2015 und 2016 sind so unterschiedlich nicht, für einen Vergleich reichts allemal.
Dann macht man drei Berechnungen:
a) als Zusammenveranlagung
b) zwei Einzelveranlagungen, hier werden nun die festgesetzten Einkommensteuern addiert und mit der festgesetzten Einkommensteuer der Zusammenveranlagung verglichen.
Das geht momentan natürlich nur für 2014, aber die Zahlen für 2015 und 2016 sind so unterschiedlich nicht, für einen Vergleich reichts allemal.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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Re: Eheschließung Angestellter/Gewerbertreibender steuerlich betrachtet sinnvoll?
Hm, danke für die Anwort. Das hatte ich versucht und im Hauptblatt in Zeile 24 zusammenveranlagt angeklickt und Steuerklasse 3 bei den Gehaltseingaben ausgewählt, da dieses Jahr keine weiteren Einkünfte dazu kamen und dann neu berechnet. Kein Unterschied zu vorher bei der Elster-Steuerrückzahlung. Warum?
Gruß Chris
Gruß Chris
Re: Eheschließung Angestellter/Gewerbertreibender steuerlich betrachtet sinnvoll?
Hi,
weil die Steuerklassen nur den Lohnsteuerabzug regeln. Das sind die Vorauszahlungen für Arbeitnehmer.
Am Ende wird alles in einen Topf geworfen und für alle nach dem gleichen Schemata berechnet. Daher hat die Lohnsteuerklasse bei der Jahresveranlagung keine Auswirkung. Sie regelt lediglich, wie viel Vorauszahlung geleistet werden müssen, die dann anschließend der Berechneten Steuer gegengerechnet werden.
MfG
weil die Steuerklassen nur den Lohnsteuerabzug regeln. Das sind die Vorauszahlungen für Arbeitnehmer.
Am Ende wird alles in einen Topf geworfen und für alle nach dem gleichen Schemata berechnet. Daher hat die Lohnsteuerklasse bei der Jahresveranlagung keine Auswirkung. Sie regelt lediglich, wie viel Vorauszahlung geleistet werden müssen, die dann anschließend der Berechneten Steuer gegengerechnet werden.
MfG
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Re: Eheschließung Angestellter/Gewerbertreibender steuerlich betrachtet sinnvoll?
o.k., aber mir ist nicht ganz klar was ich jetzt ändern soll, damit ich eine Erstattung simulieren kann. Der Partner hat keine Einkünfte. Wo muss ich noch etwas anhaken oder eintragen?
Vielen Dank und sorry für die dummen Fragen
Gruß
Chris
Vielen Dank und sorry für die dummen Fragen
Gruß
Chris
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Eheschließung Angestellter/Gewerbertreibender steuerlich betrachtet sinnvoll?
aber der Partner hat doch Einkünfte - siehe oben - Sie müssen eine ESt-Berechnung nehmen und Zusammenveranlagung wählen: gegen Sie doch zu einer Steuerberatung, denn ich bezweifle, dass Sie das so alleine hinkriegen.
Aber grundsätzlich: bei so unterschiedlichen Einkünften der Eheleute, ergibt sich bei Zusammenveranlagung immer ein Vorteil gegenüber zwei Einzelveranlagungen!
Lia
Aber grundsätzlich: bei so unterschiedlichen Einkünften der Eheleute, ergibt sich bei Zusammenveranlagung immer ein Vorteil gegenüber zwei Einzelveranlagungen!
Lia