Steuerklassen nach Eheschließung
Steuerklassen nach Eheschließung
Hallo zusammen,
bei mir und meinem Freund steht bald die Entscheidung an, in welche Steuerklassen wir nach der Heirat wechseln.
Er verdient ca. 4.500€ brutto und ich ca. 2.300€ brutto im Monat. Wir bekommen beide ein 13. Monatsgehalt von 95% des Bruttolohns und Urlaubsgeld von 630€ + 500€ im Jahr.
Es würde sich bei dem Unterschied ja am besten die Steuerklassenvariation 3 + 5 anbieten.
Allerdings habe ich gehört, dass man dann bei der Steuererklärung nachzahlen muss.
Wie kann das sein bzw. stimmt dies? Wie kann ich das ausrechnen?
Danke für Eure Hilfe.
MfG,
Kathi
bei mir und meinem Freund steht bald die Entscheidung an, in welche Steuerklassen wir nach der Heirat wechseln.
Er verdient ca. 4.500€ brutto und ich ca. 2.300€ brutto im Monat. Wir bekommen beide ein 13. Monatsgehalt von 95% des Bruttolohns und Urlaubsgeld von 630€ + 500€ im Jahr.
Es würde sich bei dem Unterschied ja am besten die Steuerklassenvariation 3 + 5 anbieten.
Allerdings habe ich gehört, dass man dann bei der Steuererklärung nachzahlen muss.
Wie kann das sein bzw. stimmt dies? Wie kann ich das ausrechnen?
Danke für Eure Hilfe.
MfG,
Kathi
Re: Steuerklassen nach Eheschließung
stimmt dies? Ja. Die am Ende zu zahlende Summe ist immer gleich, ob Sie nun 4/4 nehmen oder 3/5. Nur sind Sie bei 3/5 unterjährig flüssiger, dafür zahlen Sie nach. Bei 4/4 zahlen Sie gleich mehr und haben am Ende keine Nachzahlung.
Re: Steuerklassen nach Eheschließung
Was hat man denn dann für einen steuerlichen Vorteil? In unserem Fall ja jetzt eigtl gar keinen??!
Re: Steuerklassen nach Eheschließung
Am Jahresende kommt genau das gleiche raus.
Die Lohnsteuerklasen bestimmen nur die monatliche "Vorauszahlung" auf die Jahres-Einkommensteuer, ähnlich wie bei Heizkosten- oder Stromvorauszahlungen.
Am Jahresende wird abgerechnet, der Gesamtjahresbetrag ist derselbe.
Die Lohnsteuerklasen bestimmen nur die monatliche "Vorauszahlung" auf die Jahres-Einkommensteuer, ähnlich wie bei Heizkosten- oder Stromvorauszahlungen.
Am Jahresende wird abgerechnet, der Gesamtjahresbetrag ist derselbe.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Steuerklassen nach Eheschließung
Was hat man denn dann für einen steuerlichen Vorteil? In unserem Fall ja jetzt eigtl gar keinen??! Sie haben es kapiert.... Steuerliche Vorteile hat man in der Ehe, wenn einer nicht arbeitet bzw. nur einen Minijob macht - sonst eher nicht.
Re: Steuerklassen nach Eheschließung
Ok, Danke für die Antworten
Eine weitere Frage:
Wenn man Ende des Jahres noch heiratet, heißt es ja immer, man bekommt ne satte Nachzahlung. Wäre dann aber bei uns auch nicht der Fall, oder?
Eine weitere Frage:
Wenn man Ende des Jahres noch heiratet, heißt es ja immer, man bekommt ne satte Nachzahlung. Wäre dann aber bei uns auch nicht der Fall, oder?
Re: Steuerklassen nach Eheschließung
Eines der ganz vielen Gerüchte, die sich nicht ausrotten lassenWenn man Ende des Jahres noch heiratet, heißt es ja immer, man bekommt ne satte Nachzahlung
Finanzbeamte zahlen keine Steuern.
Wer einmal abgibt muss immer abgeben.
Wer Wohnungseigentum hat muss eine Steuererklärung abgeben.
Alle müssen bis zum 31. Mai abgeben.
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