Steuererklärung / Verlust-Mitteilung Student

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
leycos
Beiträge: 5
Registriert: 20. Okt 2015, 20:44

Steuererklärung / Verlust-Mitteilung Student

Beitrag von leycos »

Hallo zusammen,

derzeit versuche ich mich intensiv mit der Einkommenssteuerklärung im Zusammenhang mit meinem abgeschlossenen Studium zu beschäftigen.
Dem Vorhaben unterliegen folgende Eckdaten:
1. 2009 Ausbildung zum Rettungssanitäter
2. 2009-2015: Studium B.Sc. und M.Sc.
3. 09/2015 Beginn festes Arbeitsverhältnis (zu erwartendes Einkommen in 2015 brutto ca. 19.000€)

- Steuererklärungen für die Jahre 2012 und 2013 wurde eingereicht.

- Es wurden aus Unwissenheit keine Verluste in Folge des Studiums als Zweit-Ausbildung geltend gemacht.

-> Nun würde ich gerne für die Jahre 2009 - 2015 die Verluste aus dem Studium (Fahrtkosten, etc.) nachträglich geltend machen.
Ist das möglich?
-> wie sollte ich in diesem Fall vorgehen?

Vielen Dank an alle helfenden Steuer-Profis!!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuererklärung / Verlust-Mitteilung Student

Beitrag von schlauelia »

die Jahre bis 2013 können nicht mehr geändert werden.

Für 2014 kann eine ESt-Erklärung abgegeben werden und die Kosten für die Zweitausbildung in der Anlage N als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wenn 2014 keine weiteren Einnahmen waren, wird sich ein Verlust ergeben, der dann in 2015 angerechnet werden wird!
Lia
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung / Verlust-Mitteilung Student

Beitrag von muemmel »

Ergänzend: Eine Erstausbildung muß wenigstens 12 Monate dauern, sonst ist sie steuerlich keine. Insofern fällt das Bachelor-Studium hier steuerlich aus, weil das eben, steuerlich gesehen, die Erstausbildung ist. Absetzbar wäre also nur das Magisterstudium, welches vermutlich von 2013 bis 2015 stattfand. Die Gelegenheit für 2013 haben Sie verpaßt, da Sie schon eine Erklärung abgegeben haben. Zu 2014 hat meine Vorposterin alles gesagt. Eine Erklärung für 2015 kann noch nicht abgegeben werden, da das Jahr noch nicht rum ist.
Zuletzt geändert von muemmel am 23. Okt 2015, 15:46, insgesamt 1-mal geändert.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Steuererklärung / Verlust-Mitteilung Student

Beitrag von StephanM »

Sofern die Ausbildung zum Rettungssanitäter als Erstausbildung anerkannt werden würde, so könntest du Für die Jahre vor 2012 noch eine Steuererklärung abgeben. Die Verlustfeststellung ist bis Ende 2015 noch für das Jahr 2008 möglich.
Die Verluste würden dann für dies Jahre festgestellt werden und dienen als Grundlagenbescheid für das jeweilige Folgejahr. Somit werden dann 2012 und 2013 auch noch geändert, bzw ein Verlust für die Jahre festgestellt, der dann nach 2014 fortgetragen wird.

Da du für die Jahre eine Steuererklärung eingereicht hast ist für mich die Frage, ob diese Aufwendungen überhaupt dein dort erklärtes Einkommen übersteigen, bzw. die Steuer reduzieren.
Vermutlich hast du in dieser Zeit ein paar Nebenjobs gemacht, eventuell als Rettungssanitäter. Für 2012 hast du die Steuererklärung eingereicht um die Steuer zurück zu bekommen?
Musstest du für diese Jahre noch Steuern zahlen, d.h. dein Einkommen war hoch genug, das ein Steuerbetrag dabei raus kam?

Wenn wir uns über die Jahre vor 2012 als Verlustvortrag unterhalten, sollte erst mal grob abgeschätzt werden, ob dein Verlustvortrag aus 2009-2011 überhaupt eine Auswirkung haben würde.
Bsp
Verlustvortrag aus 2009-2011 5.000 EUR
Steuererklärung 2012 ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 9.000 EUR nach Abzug der Sonderausgaben unter Grundfreibetrag und damit keine Steuern
Der Verlustvortrag aus den Vorjahren wird dann von den Einkünften 2012 komplett aufgefressen, ohne dass eine Steuerliche Wirkung dabei raus kommt. Dann wäre also die Frage, ob man sich diesen Aufwand macht, wenn nichts rauskommt.

Die Jahre 2012 und 2013 sind wahrscheinlich sonst nicht mehr änderbar. Damit also die Aufwendungen 2014 und 2015 auf alle Fälle ansetzen. Je nach Einkünften in 2014 ergibt sich vielleicht ein Verlustvortrag nach 2015.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung / Verlust-Mitteilung Student

Beitrag von muemmel »

Sofern die Ausbildung zum Rettungssanitäter als Erstausbildung anerkannt werden würde, so könntest du Für die Jahre vor 2012 noch eine Steuererklärung abgeben. Die Verlustfeststellung ist bis Ende 2015 noch für das Jahr 2008 möglich. Nur pflegt die Rettungssanitäterausbildung gemeinhin nicht die 12 Monate zu dauern, die eine Erstausbildung gemäß § 9(6) EStG dauern muß...
leycos
Beiträge: 5
Registriert: 20. Okt 2015, 20:44

Re: Steuererklärung / Verlust-Mitteilung Student

Beitrag von leycos »

@StephanM: Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag. Ich habe leider das Thema etwas aus den Augen verloren.
Zum Jahresende wird's natürlich wieder interessant ;-)

In 2012/13 habe ich jew. ca. 3500€ verdient und dementsprechend keine Steuern gezahlt.
Ich denke - betrachtet man nur mal die Fahrtkosten - die kumulierten Verluste sind deutlich höher pro Jahr.

Kann ich den Aufwand in Grenzen halten, indem ich den vollständigen Verlustvortrag in der kommenden Steuererklärung für das Jahr 2015 angebe?
Diese würden dann die Verluste aus der Ausbildung (= Studium) von 2009 bis einschl. 2015 beinhalten.
Oder sollte ich gesondert für 2014 noch eine Steuererklärung einreichen?

Danke euch!
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung / Verlust-Mitteilung Student

Beitrag von muemmel »

Kann ich den Aufwand in Grenzen halten, indem ich den vollständigen Verlustvortrag in der kommenden Steuererklärung für das Jahr 2015 angebe?
Diese würden dann die Verluste aus der Ausbildung (= Studium) von 2009 bis einschl. 2015 beinhalten.
Nein, können Sie nicht. Für jedes Jahr muß einzeln ein Antrag auf Verlustfeststellung abgegeben werden. Und warum das für die Jahre vor 2013 sinnfrei ist, habe ich ausgiebig erläutert.

Nachtrag für 2013: Ich hatte weiter oben geschrieben, für 2013 wäre nichts mehr zu retten, weil schon ein Steuerbescheid vorliegt. Hier steht allerdings, es könnten auch rechtskräftige Bescheid abgeändert werden, wenn es um eine Verlustfeststellung geht: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home
leycos
Beiträge: 5
Registriert: 20. Okt 2015, 20:44

Re: Steuererklärung / Verlust-Mitteilung Student

Beitrag von leycos »

Hallo,

@muemmel: danke für die schnellen Antworten.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Verlustvortrag für die Jahre vor 2013 nur dann sinnfrei, wenn das Einkommen dieser Jahre die Verluste tilgen würde.
Ich gehe jedoch davon aus, dass dies nicht der Fall ist.

In diesem Fall wäre eine EkStErklärung inkl. Verlustangabe für 2011 möglich oder?
Nachträglich sollte ja dann der Verlustnachtrag in 2012 und 2013 auch möglich sein.

In welcher Form meldet mann einen rückwirkenden Verlust-Eintrag an das Finanzamt?

Vielen Dank!!
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung / Verlust-Mitteilung Student

Beitrag von muemmel »

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Verlustvortrag für die Jahre vor 2013 nur dann sinnfrei, wenn das Einkommen dieser Jahre die Verluste tilgen würde. Lesen Sie meine Beiträge eigentlich? Sie können für die Jahre vor 2013 keine Verluste vortragen, WEIL IHR BACHELORSTUDIUM IHRE ERSTAUSBILDUNG WAR. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist nämlich zu kurz, um eine Erstausbildung zu sein. Folglich war das Bachelorstudium die Erstausbildung. Ausgaben dafür sind SONDERAUSGABEN und nicht vortragbar.
In welcher Form meldet mann einen rückwirkenden Verlust-Eintrag an das Finanzamt? Keine Ahnung. Ich würde formlos meine Werbungskosten zusammmenstellen und dem Finanzamt übersenden (nur für 2013, wie erwähnt!).
leycos
Beiträge: 5
Registriert: 20. Okt 2015, 20:44

Re: Steuererklärung / Verlust-Mitteilung Student

Beitrag von leycos »

@muemmel: ok und danke für deine Beiträge.

Ist in deinem Kenntnisstand auch das BFH‐Urteil vom 27.10.2011, VI R 52/10, BStBl. II 2012, S. 825 enthalten?
Danach dürfen bis Veranlagungszeitraum 2013 auch Ausbildungen als Erstausbildung gewertet werden, die wesentlich kürzer als 12 Monate sind.

Meine Antworten haben sich u.a. darauf bezogen. Das ändert einiges oder?
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung / Verlust-Mitteilung Student

Beitrag von muemmel »

Das ändert einiges oder? Nicht die Bohne - in meinem Kenntnisstand sind vor allem die Gesetze enthalten, und da ist seit 2015 ganz klar geregelt, was eine Erstausbildung ist: http://www.handelsblatt.com/finanzen/st ... 25550.html Und die Finanzämter pflegen sich dann doch nach den aktuellen Gesetzen zu richten... Und wie jetzt ein Urteil von 2011 die seit dem 01.01.2015 geltende Rechtslage aufheben soll: Das müßten Sie dann mal näher erläutern.
Kurzum - hätten Sie das früher in Angriff genommen, wäre das völlig rechtskonform gewesen und hätte auch nachträglich nicht aufgehoben werden können. Jetzt ist es zu spät.
leycos
Beiträge: 5
Registriert: 20. Okt 2015, 20:44

Re: Steuererklärung / Verlust-Mitteilung Student

Beitrag von leycos »

Ok. Danke für die super-schnelle Hilfe.

Ich hatte an anderer Stelle gelesen, dass in diesem Fall die Rechtssprechung des entsprechenden Zeitraums relevant ist.
Wurde also die Erst-Ausbildung 2009 absolviert, gilt sie aufgrund damals geltenden Rechts auch als Erstausbildung im Sinne von § 9 Abs. 6 EStG.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung / Verlust-Mitteilung Student

Beitrag von muemmel »

Ich hatte an anderer Stelle gelesen, dass in diesem Fall die Rechtssprechung des entsprechenden Zeitraums relevant ist.
Wurde also die Erst-Ausbildung 2009 absolviert, gilt sie aufgrund damals geltenden Rechts auch als Erstausbildung im Sinne von § 9 Abs. 6 EStG.
Da haben Sie Unfug gelesen. Selbstverständlich gilt das aktuelle Recht, wenn Sie jetzt einen Antrag auf Verlustfeststellung einreichen.
Antworten